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Betreff: Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Göttingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
05.12.2013 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
23.01.2014 
34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke geändert beschlossen   
Rat Entscheidung
13.12.2013 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen vertagt (zurückgestellt)   
14.02.2014 
21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
Rat Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Die „Konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzeptes“ (Kapitel 5 der Kurzfassung des Kommunalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Göttingen, Anlage 1) einschließlich der Übersichtskarte (Anlage 2) werden als städtebauliches Konzept i. S. v. § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Sie bilden als kommunales Einzelhandelskonzept Grundlage und Zielsetzung für die Einzelhandelsentwicklung und entsprechende Bauleitplanung im Gebiet der Stadt Göttingen.

 

(Die vom Bau- und Planungsausschuss am 23.01.14 beschlossene Klarstellung hinsichtlich der Obergrenzen für zusammenhängende Verkaufsflächen in der Innenstadt ist in der anliegenden Langfassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes entsprechend geändert. Siehe dort S. 96).

Begründung:              

 

 

 

 

Das bisherige Einzelhandelskonzept (Grundlage: Einzelhandelsuntersuchung von GfK/prisma 2004) wurde 2005 vom Rat der Stadt beschlossen und ist seither bewährter und konsequent beachteter Handlungsrahmen für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet. Im Ergebnis konnte sich der Einzelhandel in Göttingen städtebaulich verträglich entwickeln. Die Sicherung und Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung sowie der Innenstadt als wichtigem Handelsplatz waren dabei wichtige Ziele.  Fehlentwicklungen wie sie andernorts teilweise zu beobachten sind, konnten weitgehend vermieden werden. Diese Strategie gilt es auch künftig zu verfolgen.

 

Die Entwicklungen im – örtlichen und generell im – Einzelhandel sowie Veränderungen und Weiterentwicklungen in der Rechtssetzung und Rechtsprechung erfordern nun eine Fortschreibung der Datengrundlagen und ihrer konzeptionellen Umsetzung. Insbesondere ist hier zu verweisen auf die besondere Bedeutung, die den sog. „Zentralen Versorgungsbereichen“ mit der BauGB-Novellierung 2007 zugewiesen wird. Das Planungsbüro Junker und Kruse (Dortmund) hat daher im Auftrag der Stadt Göttingen ein umfassendes Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Göttingen erarbeitet.

 

Ausgehend von einer räumlichen, quantitativen und qualitativen Standortanalyse werden Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel in Göttingen (Zielhorizont 2020) aufgezeigt. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (differenziert nach Einzugsradien) fließt ebenso ein wie Prognosen zur Entwicklung des privaten Verbrauchs, Entwicklung von Flächenproduktivitäten und das Verhältnis zwischen stationärem, Versand- und Internethandel. In der räumlichen und strukturellen Bewertung des Einzelhandelsangebots liegt der Fokus auf drei Bereichen: der Innenstadt, den beiden Sonderstandorten Lutteranger und Zentrum West / Kaufpark und der wohnortnahen Nahversorgung. In Verbindung mit der vorgefundenen Versorgungsqualität (hier v.a. Innenstadt und Nahversorgung), Sortimentsstruktur, Zentrenverträglichkeit und  städtebaulicher Bewertung werden Handlungsleitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung in Göttingen formuliert. Damit soll eine zukunftsorientierte Entwicklung der Einzelhandels- und Zentrenstruktur gewährleistet werden. 

 

Zur Umsetzung dieser Leitlinien werden die „Konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzeptes“ vorgelegt. Als vom Rat beschlossenes städtebauliches Konzept (gem. §1(6) Nr.3 BauGB) liefert es eine rechtlich belastbare und transparente und für alle Beteiligten nachvollziehbare Grundlage für die künftige Steuerung des Einzelhandels. Sie trägt den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Stadt ebenso Rechnung wie der Investitionssicherheit bei Betreibern des Einzelhandels und gewährt so Planungssicherheit auf beiden Seiten.

 

Das vorgelegte Gutachten und das daraus abgeleitete Handlungskonzept („Konzeptionelle Bausteine des Einzelhandelskonzeptes“, Anlage 1) bestätigen die bisher verfolgten einzelhandelspolitischen Strategien und Zielsetzungen der Stadt Göttingen. Der wohnortnahen Versorgung kommt – auch angesichts demografischer Entwicklung und umweltschonender Stadtentwicklung – weiterhin (und verstärkt) zentrale Bedeutung zu. Bei insgesamt guter bzw. sogar überdurchschnittlich guter Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sind gleichwohl in einzelnen Stadtquartieren Angebotslücken fest zu stellen, die (jedenfalls dort, wo entsprechende Bevölkerungszahlen im Einzugsbereich eine wirtschaftliche Tragfähigkeit ermöglichen) möglichst zu schließen sind. Die Innenstadt ist der zentrale Einzelhandelsstandort (im aktuellen Konzept als „zentraler Versorgungsbereich“) und in seiner Funktion zu stärken. In Verbindung damit bleibt die Entwicklung großflächiger Einzelhandelsstandorte außerhalb der Innenstadt auf zwei Bereiche mit klaren Sortimentsaussagen und definierten Entwicklungsoptionen begrenzt. Es gilt wie bisher, ein ausbalanciertes, aufgabenteiliges Netz von funktionsfähigen Standorten zu erhalten, um den verschiedenen Betriebs- und Absatzformen (und der entsprechenden Nachfrage) Rechnung zu tragen und eine städtebaulich nachhaltige Entwicklung zu sichern.

 

Die Göttinger Sortimentsliste hat auch künftig eine wichtige und rechtlich notwendige Steuerungsfunktion, die ihren konkreten Niederschlag bisher und künftig in der Bauleitplanung findet. Wesentliche Veränderungen gegenüber der bisherigen Sortimentsliste liegen in der Reduzierung von vier auf drei Sortimentskategorien (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente) und in der Zuordnung einiger, weniger Sortimente: Leuchten und Räder werden künftig als nicht zentrenrelevant definiert, bei Elektrogeräten wird eine Differenzierung zwischen Großgeräten und Elektrokleingeräten vorgenommen.

 

Als grundsätzliche Leitlinie sowohl für die Bewertung einzelner Standorte hinsichtlich ihrer Eignung als Einzelhandelsstandort und für den Umgang mit Einzelhandelsbetrieben (bspw. bei Neuansiedlungen, Erweiterungen) sind vier Ansiedlungsregeln formuliert. In Verbindung mit den übrigen Bausteinen („Leitbild und Zielsetzung“, „Räumliches Standortmodell“, „Göttinger Sortimentsliste“) ergänzen sie das Göttinger Einzelhandelskonzept als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. 

 

Der Übersichtsplan (Anlage 2) gibt einen Überblick über die Lebensmittelmärkte ab 400 qm Verkaufsfläche und über die Standort- und Versorgungsstruktur im Stadtgebiet (Innenstadt als zentraler Versorgungsbereich, Sonderstandorte, 600m-Distanzen um vorhandene Lebensmittelmärkte sowie „Suchbereiche für Grundversorgungsstandorte“ und – bezogen auf Nahversorgung -  „unterversorgte Standorte“).

 

 

Das vorliegende Gutachten und die zur Beschlussfassung vorgelegten „Konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzeptes“ wurden in der Erarbeitungsphase vom „Fachbeirat Einzelhandel“ über mehrere Sitzungen begleitet und beraten. Der Fachbeirat ist seit Jahren ein bewährtes Gremium aus Vertretern des örtlichen Einzelhandels (Innenstadt, Sonderstandorte Lutteranger, Kaufpark), IHK, Pro City, Handelsverband (ehem. Einzelhandelsverband) und Verwaltung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt Göttingen.

 

 

 

Anlagen:

 

 

1.              Konzeptionelle Bausteine des Einzelhandelskonzeptes einschl. Karte 1–3 der Stadt Göttingen

2.              Übersichtsplan

3.              Kurzfassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (Bausteine unter 1. sind hier enthalten)

4.              Langfassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (Hinweis: Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe S. 138 ff.)*

* Die Langfassung ist auf Grund des Umfangs nicht in der Druckversion enthalten, steht aber im System Allris zur Verfügung!

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Übersichtsplan (859 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich eh_goettingen_ehk_kurzfassung_2013-11 (1206 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich eh_goettingen_ehk_kurzfassung_2013-11_nur kap5(1) (1174 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich eh_goettingen_ehk_2013-11 (6963 KB)      
 
 

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