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Beschlussvorschlag:
„Die Ziffern 1-3 (Gebührensätze) des § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Göttingen vom 17.12.2003 (in Kraft getreten am 01.01.2004) werden wie folgt zum 01.01.2014 geändert":
Begründung:
Für das Produkt Markt ist eine Betriebsabrechnung anzufertigen. Basis für die Kalkulation 2014 ist das Ergebnis des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2012, welches eine Unterdeckung in Höhe von 17.512,75 EUR aufweist. Ein Ausgleich erfolgt durch die in den Vorjahren erwirtschafteten Gebührenüberschüsse (Entnahme Sonderposten Gebührenausgleich). Die Kalkulation für 2014 ergibt zunächst eine Unterdeckung in Höhe von 29.987,18 €. Eine Kostendeckung kann durch die Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich (Gebührenüberschüsse Vorjahre) sowie die moderate, erstmalig nach 3 Jahren wieder notwendige Gebührenerhöhung (zwischen 0,6 % und 3,4 %) erreicht werden. Insbesondere gestiegene kalkulatorische Kosten und Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Installation der Versorgungspoller begründen die Gebührensteigerung für den Weihnachtsmarkt. Die Gebührensenkung für den Ostermarkt von gut einem Prozent ist durch eine bessere Auslastung begründet. Das Referat 03 (Rechnungsprüfungsamt) hat der Vorlage am 01.11.2013 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die öffentliche Einrichtung „Markt“ deckt - wie gesetzlich vorgeschrieben - die notwendigen Kosten durch die Erlöse (Gebühren).
Anlagen: Marktwesen der Stadt Göttingen (Planzahlen) Markt 2014 (Plankosten Gegenüberstellung Ergebnis 2012 – Plan 2014) Markt Gebührenkalkulation 2014
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