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Beschlussvorschlag:
Bei den Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege wird einem überplanmäßigen Aufwand bei verschiedenen Kontierungen in Höhe von insgesamt
3.124.900 € zugestimmt.
Der überplanmäßige Aufwand ist in voller Höhe gedeckt durch Mehrerträge in Höhe von 717.200 € (Erstattung vom Landkreis) und Mehrerträge im Finanzbudget bei der Gewerbesteuer. Begründung:
Im Haushaltsjahr 2013 werden für sachlich und zeitlich unabweisbare Auszahlungen überplanmäßige Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.124.900 EUR benötigt. Dieser Betrag kann zum Teil durch Mehrerträge in Höhe von 717.200 EUR gedeckt werden..
Sonderbudget Sozialhilfe Pflicht
Gesamtveränderung Auszahlungsbedarf + 3.124.900 EUR
Die hier aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden wie folgt begründet: 1.) Leistungen nach dem AsylbLG: Mit Erlass vom 24.05.2013 teilte das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit, dass in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verstärkt steigende Zugangszahlen von Flüchtlingen zu verzeichnen sind. Die Kommunen müssen sich auf vermehrte Zuweisungen von Migranten einstellen. Aufgrund der auf die Stadt Göttingen entfallenden höheren Zuweisungszahlen wurde ein Mehraufwand für Grundleistungen für den Lebensunterhalt und für persönliche Bedürfnisse in Höhe von ca.
2.) Leistungen nach dem SGB XII: Im Bereich der Eingliederungshilfe ist die Steigerung der Pflegesätze höher ausgefallen als im Haushaltsplan etatisiert wurde. Zum 01.09.2013 musste eine Vereinbarung im Bereich der ambulanten Betreuung für psychisch kranke Menschen mit einem Anbieter geschlossen werden, dessen höhere Pflegesätze auf Grund tariflicher Vorgaben nach dem TVöD anerkannt wurden. Auch führt eine stärkere Erhöhung der Fallzahlen als geplant und immer kostenintensivere Fälle zu einem Mehrbedarf in Höhe von ca. 1.172.800 EUR.
Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Hilfen zum Lebensunterhalt steigt höher als ursprünglich geplant um über zehn Prozent an. Zusätzlich durchgeführte Mieterhöhungen und die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge führen in diesem Jahr zu nicht geplanten Mehrausgaben. Insgesamt ist im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt mit einem Mehrbedarf in Höhe von ca. 251.100 EUR zu rechnen. Zusätzlich führt eine stärkere ungeplante Steigerung der Fallzahlen und die Zunahme der Kosten pro Fall zu nicht geplanten Mehraufwendungen von insgesamt ca. 524.400 EUR im Bereich Hilfe zur Pflege. In diesem Jahr wurde beispielsweise ein zusätzlicher 24-Stunden Pflegefall bewilligt, bei dem allein sich die Pflegekosten zum Ende des Jahres auf 132.000 EUR belaufen werden. Mehr kostenintensivere stationäre Behandlungen als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres führten zu höheren Abrechnungen mit Krankenkassen und demnach im Bereich Hilfen zur Gesundheit zu einem Mehraufwand in Höhe von 293.300 EUR. In diesem Jahr hat beispielsweise ein Fall allein 81.000 EUR Behandlungskosten verursacht. Im Bereich der Grundsicherung ist auf Grund erfolgter Regelsatzerhöhung und überproportional steigender Fallzahlen mit einem Mehrbedarf in Höhe von ca. 717.200 EUR zu rechnen. Der Oberbürgermeister hat bereits in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013/2014 vom 14.09.2012 (Seite 9) darauf hingewiesen, dass die Sozialhilfeaufwendungen möglicherweise nicht auskömmlich sein werden. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es im Bereich Asyl auf Grund von höheren Zuweisungen zu weiteren Mehrkosten kommen kann, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind. Zudem führt die verspätete Abrechnungspraxis eines Anbieters im Bereich der Eingliederungshilfe wie in den vergangenen Jahren zu nicht vorhersehbaren Schwankungen, welche zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen können nur zu einem geringen Teil im Rahmen des Budgets des Fachbereichs Soziales ausgeglichen werden. Von der Gesamtüberschreitung in Höhe von 3.124.900 € können lediglich 717.200 € durch Mehrerträge (Erstattung vom Landkreis) gedeckt werden. Die verbleibende Differenz in Höhe von 2.407.700 € ist durch Mehrerträge im Finanzbudget bei der Gewerbesteuer zu decken.
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