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Beschlussvorschlag:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung „Südlich Sportplatz“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung „Südlich Sportplatz“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der 3. Änderung entspricht im Wesentlichen der Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Göttingen - Grone Nr. 18, 2. Änderung. Im Westen werden geringe Anpassungen auf Grund des Bebauungsplanes Grone Nr. 38 „Knoten B 3/Otto-Brenner-Straße/Siekhöhenallee“ notwendig. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch den Rehbach im Norden, dem Siekweg im Osten der Kasseler Landstraße im Süden und der Otto-Brenner-Straße im Westen.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
Begründung:
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Göttingen-Grone Nr. 18 soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere geordnete Entwicklung des Planbereichs geschaffen werden. Mit der 3. Änderung werden gegenüber der 2. Änderung differenziertere Festsetzungen zur Erschließung und Ausnutzung der Gewerbegrundstücke (GE) getroffen.
Zur Klarstellung wird die Verkehrsfläche der Straße „An den Weiden“ als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Die Erschließung der Gewerbegrundstücke soll ausschließlich über die nördliche Erschließungsstraße „An den Weiden“ und nicht über die Kasseler Landstraße erfolgen. Aus diesem Grund enthält der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot von der Kasseler Landstraße und der Otto-Brenner-Straße. Des Weiteren sieht der Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche für den „freien Rechtsabbieger“ vom Siekweg in die Kasseler Landstraße vor. Durch die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) wird die mögliche Baumasse je Grundstück beschränkt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss am 21.06.2010 gefasst und am 09.07.2010 bekannt gemacht. Die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 19.07.2010 bis 02.08.2010. Eine Bürgeranhörung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) fand am 29.07.2010 statt. Zu dieser Anhörung sind keine Bürgerinnen und Bürger erschienen.
Die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung und zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 2) erfolgte im Verwaltungsausschuss erfolgte am 11.02.2013. Bislang wurde das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf besonderen Wunsch des Ortsrates sollte jedoch eine differenzierte Betrachtung der Eingriffe erfolgen und ein Normalverfahren durchgeführt werden. Die Planung wurde entsprechend überarbeitet und ein Umweltbericht erstellt.
Die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes im Normalverfahren mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) und zur Durchführung der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 2) erfolgte im Verwaltungsausschuss am 10.06.2013. Dieser Beschluss wurde am 26.06.2013 im Amtsblatt der Stadt Göttingen veröffentlicht. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 04.07.2013 bis 05.08.2013. Parallel hierzu wurden Behörden und Verbände mit Anschreiben vom 13.06.2013 beteiligt. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb einer Monatsfrist eine Stellungnahme abzugeben. Im Verfahren wurden Anregungen und Bedenken durch den BUND vorgebracht, die der Abwägung bedürfen. Dazu wird in der Anlage ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.
Mit dem vorliegenden Satzungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen. Mit seiner Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten für den Bau und Grunderwerb für die Erschließungsstraße von ca.. 265.000 Euro. Neunzig Prozent der Erschließungskosten werden über Anliegerbeiträge refinanziert.
Anlagen:
? Abwägung ? Bebauungsplanzeichnung ? Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung
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