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Beschlussvorschlag:
Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung der Göttinger Symphonie Orchester GmbH erhält die Weisung, folgendem Beschluss zuzustimmen: Zur Prüferin des Jahresabschlusses vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euler & Kuhl GmbH, Maschmühlenweg 105, 37081 Göttingen gewählt.
Diese Erklärung darf auch außerhalb einer Gesellschafterversammlung in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren der Gesellschafter abgegeben werden, wenn alle Gesellschafter dem Verfahren zustimmen.
Begründung:
Gemäß § 15 d des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung die Wahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat hat sich mit diesem Punkt in der Sitzung am 26.08.2013 befasst und beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Wahl der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Euler & Kuhl GmbH vorzuschlagen. Da die Einladung der Gesellschafterversammlung nur für diesen Punkt erfolgen müsste, hat der Aufsichtsratsvorsitzende abweichend vom Gesellschaftsvertrag vorgeschlagen, die Wahl durch die Gesellschafter in einem schriftlichen Verfahren durchzuführen. Sofern die anderen Gesellschafter dem schriftlichen Verfahren zustimmen, sollten auch bei der Stadt Göttingen als Gesellschafterin keine Bedenken gegen das schriftliche Abstimmungsverfahren bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Anlagen:
- Schreiben der Göttinger Symphonie Orchester GmbH vom 05.09.2013 - Schriftliche Erklärung zur Abstimmung
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