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Beschlussvorschlag:
1. Die Kalkulation der Abwasserbeiträge 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die 1. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitragssatzung (Anlage) wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind die Gemeinden berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung ihrer öffentlichen Entwässerungseinrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Voraussetzung für die Erhebung dieser Beiträge ist eine Beitragssatzung mit Beitragssätzen, die aufgrund einer Kalkulation ermittelt worden sind, die dem NKAG und der dazu ergangenen Rechtsprechung entsprechen. Der Ablauf des Kalkulationszeitraumes der letzten Abwasserbeitragskalkulation macht eine Neukalkulation zur rechtssicheren Erhebung von Abwasserbeiträgen und Berücksichtigung veränderter Entwicklungsbedingungen notwendig. In diesem Zusammenhang sollen neben der notwendigen Änderung der Beitragssätze auch Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung im Beitragsrecht in der Abwasserbeitragssatzung umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kalkulation der Abwasserbeiträge und Änderung der Abwasserbeitragssatzung eröffnet der Stadt Göttingen die Möglichkeit, im Kalkulationszeitraum bis 2018 Beiträge für den erstmaligen Anschluss von Grundstücken an das Kanalnetz der Stadt Göttingen zu erheben. Bei einer Veranlagung der Grundstücke in den kalkulierten Gebieten wird bis zum Ende des Kalkulationszeitraums mit einem Refinanzierungsvolumen in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro gerechnet.
Anlagen:
• Kalkulation der Abwasserbeiträge 2013 • 1. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitragssatzung (AbwBS) • Einzelbegründungen zur Änderungssatzung • Synopse zur Änderungssatzung
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