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Beschlussvorschlag:
Der Klimaschutz-Beirat Göttingen wird eingerichtet. Die Geschäftsordnung des Klimaschutz-Beirates wird beschlossen (Anlage 1) Die in Anlage 2 aufgeführten Personen werden in den Klimaschutzbeirat berufen. Begründung:
Der Klimaschutz-Beirat Göttingen soll als unabhängiges Gremium die Stadt Göttingen bei klimaschutzrelevanten Entscheidungen und zum Projekt Masterplan 100% Klimaschutz fachlich beraten und Empfehlungen für Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten. Die wesentlichen Eckpunkte für den Klimaschutz-Beirat sind in Anlage 3 dargestellt.
Die Arbeit des Klimaschutz-Beirats soll auf Grundlage der Geschäftsordnung in Anlage 1 erfolgen.
Der Klimaschutz-Rat soll sich aus Persönlichkeiten und Fachleuten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammensetzen, die vom Rat der Stadt Göttingen berufen werden. Die Zusammensetzung ist Anlage 2 aufgelistet.
Nach Beratung im A.f. Bauen, Planung und Grundstücke am 05.09.2013:
Es ist beabsichtigt, dass im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt und im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz jeweils ein Mitglied des Klimaschutz-Rates als beratendes Mitglied gem. § 71 Abs. 7 niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)vertreten ist.
Es ist beabsichtigt, dass im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ein Mitglied des Klimaschutz-Rates als beratendes Mitglied gem. § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vertreten ist.
Der Klimaschutz-Beirat soll sich in seiner konstituierenden Sitzung im Oktober 2013 mit dem Entwurf des Masterplans 100% Klimaschutz befassen und eine Empfehlung dazu abgeben. Finanzielle Auswirkungen:
Die Einrichtung des Klimaschutz-Rates erfordert keine finanziellen Mittel. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung des Klimaschutz-Beirates Anlage 2: Zusammensetzung des Klimaschutz-Beirates Anlage 3: Konzept für den Klimaschutz-Beirat
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