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Beschlussvorschlag:
Dem folgenden Beschluss der Einigungsstelle bei der Stadt Göttingen vom 01.07.2013 wird zugestimmt:
„ Auf Antrag des Gesamtpersonalrats ist ihm für die Wahlperiode 2012 bis 2016 unabhängig von den bisher gewährten Freistellungen für die Örtlichen Personalräte mit Wirkung ab 16.09.2013 eine Freistellung zu gewähren.“ Begründung:
Hinsichtlich der Notwendigkeit von Freistellungen für den Gesamtpersonalrat (GPR) gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen GPR und Verwaltung. Während der GPR eine Freistellung von 2,4 Stellen für erforderlich hielt, war die Verwaltung der Auffassung, dass die für den Personalrat zugebilligten 4 Freistellungen ausreichend seien und es insofern weiterer Freistellung für den GPR nicht bedürfe. Der GPR hat daraufhin die Einigungsstelle angerufen. Nach zwei Verhandlungen kam man einmütig auf Vorschlag des Vorsitzenden zu dem oben genannten Beschluss. Da dieser Beschluss nicht dem Antrag der Verwaltung (keine Freistellung) entspricht, ist der Beschluss gemäß § 107 d) Abs. 4 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz als Empfehlung an den Verwaltungsausschuss (höherer Dienstvorgesetzter) anzusehen. Dieser entscheidet dann endgültig. Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Entscheidung entstehen zusätzliche Kosten;
für 2013: 12.500,00 EURO für 2014: 50.000,00 EURO für 2015: 50.000,00 EURO für 2016: 12.500,00 EURO.
Der mit der HSK-Maßnahme 11/1 geforderte Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 120.000 € wird dennoch neben der reduzierten Zahl an Freistellungen durch eine Verringerung des Sitzungsaufwands, geringere Schulungskosten sowie sonstige Sachkosten erreicht.
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