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Betreff: Zukunft der Stadthalle/Prüfung eines Hallenneubaus an der Lokhalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Aktenzeichen:80/Stadthalle
Federführend:80-Fachbereich Gebäude und Immobilien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft/Betriebsausschuss Stadthalle Vorberatung
24.10.2013 
17. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft/Betriebsausschusses der Stadthalle (offen)   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
19.09.2013 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke zurückgezogen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
24.10.2013 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke zur Kenntnis genommen   
07.11.2013 
31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft/Betriebsausschuss Stadthalle Vorberatung
Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadthalle Göttingen wird als Standort für eine moderne Konzert- und Kulturveranstaltungshalle erhalten und saniert.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, dass folgende Detailkonzepte beinhaltet:
    a) Betriebs- und Nutzungskonzept
    b) Sanierungskonzept und mögliche bauliche Erweiterung
    c) Energiekonzept
    d) Stadträumliches Entwicklungskonzept (Baukonzept, Freiflächenkonzept,
        Erschließungskonzept)
     
  3. Zentrale Ziele sind:
    - eine nachhaltige innovative energetische und technische Sanierung der
    Stadthalle,
    - ein differenziertes Betriebs- und Nutzungskonzept, in dem Möglichkeiten zur
    Schaffung eines attraktiven Tagungsortes für mittelgroße Tagungen (bis
      1000 TN), möglicherweise unter Einbeziehung naher städtischer Gebäude, sowie
    eine mögliche Teilnutzung verschiedener Hallensegmente aufgezeigt werden,
    - eine stadträumliche Planung des gesamten Areals zwischen Herzberger
      Landstraße, Hainholzweg, Albanischule und der Straße Am Reinsgraben unter
      Einbeziehung einer Tiefgarage. Dabei soll auch die Möglichkeit einer teilweisen
      Überbauung und eine Wohnbebauung auf den Parkflächen zum Hainholzweg
    untersucht werden.
     
  4. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird angestrebt.

 

  1. Der Sperrvermerk im Wirtschaftsplan 2013 zur Erneuerung der Hauptheizzentrale/Fernmeldeübergabe wird aufgehoben.

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Göttingen hat in der Sitzung am 26.04.2012 die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GWG) Vorschläge zur Zukunft der Stadthalle Göttingen zu erarbeiten und vorzulegen.

 

In der Anlage sind die einzelnen möglichen Lösungsansätze dargestellt, bewertet und mit einem abschließenden Votum versehen.

 

Die Entscheidung für eine Sanierung muss mit wichtigen zukunftsfähigen Zielen und Verbesserungen verbunden werden. Diese sind – soweit jetzt schon erkennbar – im Beschlussvorschlag genannt. Im Rahmen der abschließenden Konzeptentwicklung werden diese ggf. noch zu überarbeiten bzw. zu ergänzen sein.

 

Die stadträumliche Planung des Gesamtareals soll eine nachhaltige Verbesserung des Quartiers aufzeigen, in das ein Verkehrskonzept einfließen soll. Dieses Konzept soll Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln sein.

 

Im Wirtschaftsplan 2013 ist ein Betrag von 150.000 € für die Erneuerung der Hauptheizzentrale/Fernwärmeübergabe eingestellt, im Hinblick auf die Standortuntersuchung aber mit einem Sperrvermerk versehen worden.
Mit der Aufhebung des Sperrvermerks soll die notwendige Erneuerung kurzfristig in Angriff genommen werden. Die Gefahr eines Totalausfalls der Anlage hätte die zeitweise Schließung der Stadthalle mit Schadensersatzforderungen zur Folge.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der vollständige Sanierungsaufwand ist abhängig vom Sanierungskonzept, das noch zu erstellen ist. Er wird mindestens 7,1 Mio. Euro netto betragen, verteilt auf mehrere Jahre.

 

In den Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Stadthalle sollen 150.000 Euro Planungskosten (1. Rate) für die Gebäudesanierung eingestellt werden.

 

Planungskosten für das Stadtentwicklungskonzept in Höhe von 100.000 Euro sollen im Haushalt der Stadt Göttingen bereit gestellt werden.


Die weiteren Auswirkungen sind dem anliegenden Bericht zu entnehmen.

Anlage:

 

Bericht zum Prüfauftrag Stadthalle

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zukunft der Stadthalle Überarbeitung 2013-10-10 (2589 KB)      
 
 

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