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Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen
1. Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fuhrberger Straße 5, 30625 Hannover, vom 26.06.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 wird entgegengenommen.
2. Der Jahresabschluss 2012 der Göttinger Entsorgungsbetriebe mit einer Bilanzsumme von 306.760.281,16 EUR sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 werden festgestellt.
3. Aus dem Jahresgewinn von 3.498.741,40 EUR wird der auf der Kalkulation der Eigenkapitalverzinsung beruhende Gewinnanteil in Höhe von 3.175.000,00 EUR an den Haushalt der Stadt Göttingen abgeführt. Der verbleibende Betrag von 323.871,40 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Begründung:
Der von den Göttinger Entsorgungsbetrieben für das Wirtschaftsjahr 2012 aufgestellte Jahresabschluss wurde durch die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Rechnungsprüfungsamt hält ergänzende Bemerkungen im Sinne des § 32 Eigenbetriebsverordnung (I.d.F. vom 27.01.2011) nicht für erforderlich.
Die Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 3.175 TEUR kann an den Haushalt der Stadt Göttingen abgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
? Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2012 in Höhe von 3.175.000 EUR an den Haushalt der Stadt Göttingen ? Kosten der Veröffentlichung: ca. 250 EUR
Anlagen:
1 Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 26.06.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 2 Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.07.2013
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