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Betreff: Weiterentwicklung der KGS Geschwister-Scholl-Gesamtschule in eine IGS
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
30.05.2013 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Rat Vorberatung
14.06.2013 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

1.      An der KGS Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird zum Schuljahr 2014/2015 eine jahrgangsweise aufsteigende IGS (Integrierte Gesamtschule) mit den Jahrgängen 5 13 errichtet. Der Schulname Geschwister-Scholl-Gesamtschule bleibt erhalten.

2.      Die KGS Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird ab dem Schuljahr 2014/2015 dementsprechend jahrgangsweise aufgehoben.

3.      Die vorgenannte Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Land Niedersachsen die IGS wie die KGS bisher auch als gebundene Ganztagsschule mit Vollausstattung in der Lehrerversorgung genehmigt.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Göttingen über das Einzugsgebiet der neuen IGS analog der bestehenden IGSen zu verhandeln.

 

 

Begründung:

 

Die KGS Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird als jahrgangsbezogene KGS geführt. Sie ist eine gebundene Ganztagsschule mit Vollausstattung in der Lehrerversorgung. Aus dem Jahr 1993 datiert die Genehmigung, bis zum Jahrgang 8 integriert unterrichten zu dürfen. Mit ihrer Struktur gehört sie zu 3 von 35 KGSen, die eine Sonderstellung haben. In seiner Sitzung am 25.06.2012 hat der Schulvorstand der KGS beschlossen, sich in eine IGS weiter entwickeln zu wollen.

 

Rechtlich ist die Weiterentwicklung als Schließung einer Schule und Neuerrichtung einer Schule zu bewerten. Eine Umwandlungder KGS in eine IGS entsprechend der Sonderregelung für Oberschulen- ist nach geltender Rechtslage derzeit nicht möglich. Für die neu zu errichtende IGS ist daher auch ein neuer Antrag auf Errichtung als Ganztagsschule zu stellen. Die Beschlussfassung zu 3. soll sicherstellen, dass der Schule keine personellen Ressourcen verloren gehen.

 

Das Einzugsgebiet der KGS umfasst derzeit lediglich das Stadtgebiet zuzüglich der sogenannten Gartetaldörfer der Gemeinde Gleichen. Für Kinder mit Gymnasialempfehlung besteht seit Jahren mit dem Landkreis Göttingen Einvernehmen darüber, dass diese Kinder auch aus dem Altkreis Göttingen an der KGS beschult werden dürfen. Im Zuge der Weiterentwicklung zur IGS soll das Einzugsgebiet aller IGS vereinheitlicht bzw. angepasst werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Anlagen:

 

Antrag der KGS

Schreiben des SER der KGS

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SER an Stadt Göttingen (137 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage Antrag KGS (98 KB)      
 
 

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