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Betreff: Weiteres Vorgehen zur Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
30.05.2013 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Verfahrensvorschlag:

 

Eine formelle Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgt vorerst nicht. Die aus dem Gutachten abzuleitende Weiterentwicklung von Schulen erfolgt sukzessive im Rahmen einer näheren Einzelfallbetrachtung. Zunächst liegt der Schwerpunkt der weiteren Prüfung auf der Ausweitung des Gesamtschulangebots.

Unter der Federführung der Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde und dem Gutachter sowie mit Mitgliedern des Schulausschusses (je eine Vertretung aus den Ratsfraktionen sowie der Eltern- und Lehrerschaft) und unter Einbeziehung des Landkreises Göttingen ein Arbeitskreis zur Vorbereitung einer Ratsentscheidung zur Ausweitung des Gesamtschulangebots gebildet. Der Arbeitskreis kann weitere Gäste hinzuziehen.

Dabei sollen ausschließlich die Möglichkeiten geprüft werden, die zur Ausweitung des Gesamtschulangebots am Standort der Voigt-Realschule führen.

Vorgaben und Hilfestellungen zum pädagogischen Konzept des erweiterten Gesamtschulangebots sollen in zwei öffentlichen Foren mit Eltern, Lehrkräften, Interessierten, Vertretern der Landesschulbehörde und Vertretern der Schulträger Stadt und Landkreis Göttingen sowie mit externen Expertinnen und Experten erfolgen. Ein Beirat aus externen Expertinnen und Experten wird unter der Federführung der Verwaltung aus dem ersten Forum eine Empfehlung zum pädagogischen Konzept  formulieren und diese in einem zweiten Forum vorstellen, diskutieren und gegebenenfalls anpassen.

Das endgültige Ergebnis des Beirats wird die Verwaltung in den Beschlussvorschlag für die politischen Gremien einarbeiten. Es wird für den Fall der Entscheidung des Rates der Stadt Göttingen, eine neue oder eine erweiterte Integrierte Gesamtschule zu errichten, dem von der Landesschulbehörde eingerichteten Gremium übergeben.

Der Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion vom 23.04.2012 zur Einrichtung einer IGS-Planungsgruppe erledigt sich durch diese Vorgehensweise.

 

Begründung:

 

Nach der Vorstellung des Gutachtens sollte der Schulentwicklungsplan formell vom Rat fortgeschrieben werden. In ihm werden Festlegungen beispielsweise zum Ausbau von weiteren Ganztagsgrundschulen sowie zur Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung oder/und Aufhebung von Schulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getroffen. Zulässig ist es auch, lediglich einzelne Maßnahmen nach § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu beschließen.

Im Vorfeld der Entscheidung zum Schulentwicklungsplan bzw. zur Errichtung, Aufhebung und Organisation von einzelnen Schulen sollen Eltern, die Landesschulbehörde, der Landkreis Göttingen und etwaige betroffene Schulen beteiligt werden.

Aus den bisher vom Gutachter vorgestellten Daten zeichnet sich weiterhin eine große Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ab. Deshalb wird zunächst schwerpunktmäßig die Erweiterung des Gesamtschulangebots am Standort der Voigt-Realschule geprüft. In diesem Zusammenhang ist eine Erweiterung der IGS Bovenden, die Neugründung einer IGS oder eine Umwandlung der Voigt-Realschule, wie von dieser beantragt,  denkbar. In die Prüfung werden zu erwartende Änderungen des NSchG sowie die Auswirkungen auf bestehende Schulformen, die Schulstandorte, die Sekundarstufe II, die Einzugsgebiete, finanzielle und räumliche Folgen einbezogen.

Im Hinblick auf das pädagogische Konzept soll ein kommunaler Beirat Vorgaben und Hilfestellungen erarbeiten, die zu einem Erfolg der erweiterten oder neuen IGS führen werden. Dazu werden externe Experten beauftragt, die wiederum unter der Federführung der Verwaltung in öffentlichen Foren eine Beteiligung der Göttinger Eltern und Lehrer sowie der Schulträger und Landesschulbehörde sicherstellen.

Als externe Expertinnen und Experten sind folgende Personen geeignet:

1.              Dr. h.c. Peter Daschner, Landesschulrat a.D., Hamburg (als Experte für die Entwicklung von Schulen bzw. Wandlungsprozesse)

2.              Prof. Dr. Susanne Thurn, Leiterin der Laborschule Bielefeld (als Expertin für Schulen, die beständig auf dem Weg nach den besten Lösungen sind sowie für die Überprüfung des Erfolges)

3.              Dr. Helga Boldt, Leiterin der Neuen Schule Wolfsburg (als Expertin für eine neu gegründete Schule und all das, was dabei bedacht werden muss)

4.              Dr. Erika Risse, Erkrath, ehemalige Leiterin eines Gymnasiums in Oberhausen (als Expertin für das zu implementierende gymnasiale Angebot)

5.              Prof. Dr. Hans-Werner Heymann, Universität Siegen (als Experte für das, was guten, auf Vielfalt ausgelegten Unterricht ausmacht)

6.              Barbara Riekmann, Hamburg, frühere Leiterin der Max-Brauer-Schule (als Expertin für eine sich aus einer Stadtteilschule entwickelnde Gesamtschule).

Vorgaben und Hilfestellungen für ein pädagogisches Konzept können sich in sechs Qualitätsbereichen, die aus den Auswahlkriterien des Deutschen Schulpreises abgeleitet sind, fassen lassen:

1.              Leistung

2.              Umgang mit Vielfalt

3.              Unterrichtsqualität

4.              Verantwortung

5.              Schulklima, Schulleben und außerschulische Partner

6.              Schule als lernende Institution.

 

 

Daraus abgeleitet wird den externen Expertinnen und Experten der Auftrag erteilt, für eine in Göttingen neu entstehende Integrierte Gesamtschule Empfehlungen zu einer Profilbildung zu entwickeln, die das konkrete, bereits vorhandene schulische Umfeld berücksichtigen. Es sollen Kriterien benannt werden, an denen sich das zu erstellende pädagogische Konzept dieser Schule orientieren sollte. Dazu werden konkrete Vorschläge erwartet.

Eine spätere Ratsentscheidung soll sich im Rahmen der vorhandenen Räumlichkeiten bewegen. Die finanziellen Auswirkungen sind dann entsprechend vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. o.

 

Anlagen:

 

Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion vom 23.04.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Linke-11-5-2012-IGS-Planungsgruppe (484 KB)      
 
 

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