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Beschlussvorschlag:
Die Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten (PSA) in der Stadt Göttingen (Parkgebührenordnung - ParkGO) wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Das vom Rat der Stadt Göttingen beschlossene Entschuldungshilfeprogramm (EHP) sieht eine Parkgebührenerhöhung von 300.000 € vor. Bezogen auf die Erträge 2012 (rd. 1,9 Mio. €) bedeutet dies ab 2014 eine Ertragssteigerung um ca. 15 %. Wie nachfolgende Übersicht zeigt, kann das mit dem EHP beschlossene Ziel durch die Anhebung der Gebühren in der Parkzone I auf 1,50 €/Stunde (bisher 1,20 €/Stunde) und in der Parkzone II auf 0,70 €/Stunde (bisher 0,60 €/Stunde) erreicht werden: Aus den Erfahrungen der letzten Gebührenerhöhungen lässt sich ableiten, dass die rechnerische Differenz von 424.000 € bei weitem nicht zu 100% erzielt werden kann. Eine Realisierung zu 75%, wie sie auch bei der letzten Gebührenerhöhung zu Grunde gelegt worden war, führt zu einem prognostizierten Mehrertrag von rund 318.000 €. Die neuen Gebühren würden auch für die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung (s. EHP-Nr. V049 - 200.000 €) Anwendung finden. ln den vorgenannten Erträgen ist die Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahme noch nicht enthalten. Das Parkraummanagement mit dem Instrument der Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges und effizientes Steuerungselement in der kommunalen Verkehrsplanung und wird auch bei der Erstellung des Klimaplans Verkehrsentwicklung (Baustein Ruhender Verkehr) eine entsprechende Bedeutung einnehmen. Durch die Steuerung des Parkraumangebotes im Hinblick auf Menge, Zugänglichkeit, und Kosten sollen das Parkverhalten selbst, der Parksuchverkehr, die Verkehrsnachfrage und Verkehrsmittelwahl (zugunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes) beeinflusst werden. Mit der Erhöhung der Parkgebühren tragen die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt dazu bei, dass die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kosten für die Verkehrsinfrastruktur angemessen mitfinanziert werden. Aufgrund der Attraktivität der Göttinger Innenstadt mit einem vielfältigen Branchenmix und touristischen und kulturellen Einrichtungen wird ein Rückgang der Innenstadtbesucher und eine Verringerung der Kundenfrequenz nicht erwartet. Wie ein Städtevergleich aus 2013 zeigt, bewegt sich die Stadt Göttingen mit den Parkgebühren noch im Mittelfeld. So werden beispielsweise in Hildesheim pro Stunde 1,80 € in der Parkzone I fällig, in Osnabrück sind es sogar 2,00 €. Einen zurzeit gleichen Betrag zahlen die Parkplatznutzer in Braunschweig. Notwendig ist ein Ratsbeschluss über den neuen Gebührentarif. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung der Parkgebühren würden sich die Erträge der Stadt Göttingen jährlich um ca. 300.000 € erhöhen.
Der Aufwand für die geplante Parkgebührenerhöhung wird einmalig auf ca. 5.000 € beziffert. Anlagen:
Anlage 1: Gebührenordnung Anlage 2: Städtevergleich / Parkhäuser in Göttingen Anlage 3: Lageplan
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