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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Dem Entwurf zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans „Salinenweg“ wird zugestimmt. Der Entwurf zur o. g. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die o. g. Änderung des Flächennutzungsplans die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Ziele und Zwecke der Planung ? Darstellung einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung Einzelhandel ? Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
4. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Göttingen umfasst ein rd. 3,15 ha großes Gebiet des ehemaligen HERKULES-Marktes westlich des Salinenweges sowie eine daran westlich anschließende Fläche bis zum Umspannwerk an der Bachstraße. Der Änderungsbereich befindet sich nördlich der Kasseler Landstraße und wird durch die Straße in der Krümme im Norden und dem Salinenweg im Osten begrenzt.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5000. Begründung:
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um Rechtssicherheit für den Bebauungsplan (s. u.) zu gewährleisten, erfolgt eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend den geplanten Baugebietsfestsetzungen.
Für die Sicherung und Neuausrichtung des bisher vorhandenen Nahversorgungsstandortes (Bereich ehem. HERKULES-Markt) muss im Bebauungsplan ein Sondergebiet Einzelhandel zur Umsetzung der Sortimentsregelungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Göttingen festgesetzt werden.
Aus der bisherigen Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan lässt sich ein Sondergebiet jedoch nicht entwickeln, so dass die Darstellung in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einzelhandel umgewidmet werden muss.
Die im Geltungsbereich liegende Fläche ist z. T. bereits als Sonderbaufläche dargestellt (Bereich ehem. HERKULES-Markt). Dieser Sonderbaufläche (ca. 17.000 m²) ist jedoch keiner Zweckbestimmung zugeordnet. Dies soll nun im Rahmen der 88. Änderung erfolgen.
Die anderen Flächen (ca. 14.500 m²) sind als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt und müssen entsprechend den Zielen des Bebauungsplanverfahrens angepasst werden.
Die betroffenen Bereiche wurden bisher entsprechend der Festsetzungen als Gewerbegebiet bzw. als Sondergebiet im Bebauungsplan genutzt und sollen künftig ausschließlich für eine Sondernutzung mit der Zweckbestimmung Einzelhandel zur Verfügung stehen.
Als weitere Anpassung wird der nördliche Teil der bisher als Sondergebiet dargestellten Fläche zu einer gewerblichen Baufläche umgewidmet und entsprechend dargestellt. Diese Anpassung hat sich im Rahmen der Entwicklung des konkreten Vorhabens auf Grundlage des erarbeiteten Rahmenplans und des darauf aufbauenden Bebauungsplans ergeben.
Paralleles Bebauungsplanverfahren:
Parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 19, 4. Änderung, „Salinenweg“ aufgestellt. Dessen Geltungsbereich wird entsprechend der Flächennutzungsplanänderung zum Entwurfsbeschluss um die Flächen des ehemaligen HERKULES-Marktes einschließlich des Salinenweges erweitert, so dass der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans GÖ-Grone Nr. 19 „Salinenweg“ durch die 3. Änderung berührt ist. Die erweiterten Sonderbauflächen werden entsprechend im Rahmen der 3. Änderung als Sondergebiet Einzelhandel festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Göttingen Kosten für die Erstellung von Gutachten und sonstigen Untersuchungen. Anlagen: ? Planzeichnung 88. Änderung (Entwurf) ? Begründung (Entwurf) ? schalltechnisches Gutachten* ? historische Recherche* ? Altlastengutachten*
* auf Grund des großen Umfangs der Gutachten sind diese nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt. Sie sind im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegt oder können beim FD 61.1 Stadt- und Verkehrsplanung angefordert werden.
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