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Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen beim Amtsgericht Göttingen und Landgericht Göttingen für die Amtsperiode 2014 - 2018 wird zugestimmt.
Begründung:
Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2013.
Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden daher Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen der Amtsperiode von 2014 - 2018 aufzustellen.
Diese Listen sind nach § 36 Absatz 3 GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Bis zum 01.07.2013 müssen diese Listen nebst eventuellen Einsprüchen beim Amtsgericht Göttingen eingereicht werden.
Gemäß § 94 Absatz 1 Ziffer 7 NKomVG sind die Ortsräte vor der Beschlussfassung des Rates oder des Verwaltungsausschusses rechtzeitig anzuhören.
Anlagen:
Vorschlagslisten 2014 - 2018 (nichtöffentlich); (aus Datenschutzgründen sind die Vorschlagslisten nur den Ortsräten und dem Rat für die Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen)
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