![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Heutige Situation:
Derzeit wird der Radverkehr westlich der Kreuzung Weender Landstraße/Güterbahnhofstraße vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn geführt. Das Befahren des Gehwegs in Richtung Westen ist nicht gestattet. Für den Radverkehr ist im Übergang vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn eine Führung abmarkiert. Die Länge der Verflechtungsstrecke beträgt 20 m und ist damit nach geltenden Regelwerken ausreichend bemessen. Jedoch wird das Einfädeln der Radfahrer auf die Fahrbahn durch die sich anschließenden Parkstände erschwert.
Übergang vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn
Auf der Südseite der Güterbahnhofstraße zwischen Zufahrt GVZ und Weender Landstraße ist ein Radfahrstreifen angelegt, welcher etwa 50 m vor der Kreuzung Weender Landstraße/Güterbahnhofstraße in einen Hochbordradweg übergeht.
Planung:
Die Verwaltung plant, zwischen dem Ende des Hochbordradwegs aus Richtung Weender Landstraße und der Zufahrt zum GVZ II auf einer Länge von 130 m einen Radfahrstreifen einzurichten (s. Anlage 2). Durch die Maßnahme entfallen insgesamt 14 Kfz-Stellplätze. Die Verwaltung wird das Verkehrsgeschehen nach Fertigstellung der GVZ-Zufahrt zur B 27 beobachten und, falls erforderlich, im weiteren Verlauf der Güterbahnhofstraße bzw. Maschmühlenweg unterstützende Maßnahmen für den Radverkehr vorsehen.
Beteiligung des ADFC: Finanzielle Auswirkungen:
Für das Aufbringen der Markierung für den Radfahr- bzw. Schutzstreifen entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000,- €. Die Mittel stehen unter der Investitionsnummer 6163005020 zur Verfügung.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |