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Beschlussvorschlag:
Für die bevorstehenden Kommunal- und Direktwahlen wird Herr Erik Feßler, Leiter des Referates 06 Statistik und Wahlen, zum Gemeindewahlleiter für die Stadt Göttingen berufen.
Begründung:
Gemäß § 9 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 24. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 91), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. November 2010 (Nds. GVBl. S. 510), §§ 45 p und 52 neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 353) ist der Bürgermeister zugleich Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Der Rat kann andere Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder Beschäftigte der Gemeinde zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.
Die Praxis der Wahlvorbereitung und des Wahlablaufes hat gezeigt, dass häufig und kurzfristig rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen sind, für die allein die Wahlleitung zuständig ist. Ebenso können sämtliche Berufungen für die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorschläge, sowie innerhalb der Wahlperiode die Berufung von Ersatzpersonen in die Gremien nur von der Wahlleitung vorgenommen werden. Das gleiche gilt für die Ausgabe von Formularen für Unterstützungsunterschriften, die Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses, die Schnellmeldungen und Wahlniederschriften.
Bereits bei den vorangegangenen Wahlen hat es sich als vorteilhaft für einen reibungslosen Ablauf der Wahlvorbereitung und Wahlhandlung erwiesen, dass die Entscheidungsbefugnis auf die Leitung des Referates Statistik und Wahlen delegiert war. Herr Feßler hat die Leitung des Bereiches an Stelle der ausgeschieden bisherigen Leiterin Frau Stephan übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
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