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Betreff: "Einbürgerungszahlen durch bessere Information und Werbung erhöhen" (Antrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Ratsfraktionen vom 31.01.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:32-Fachbereich Ordnung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allg. Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung Kenntnisnahme
08.04.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Wie auch in anderen Städten führten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts in den Jahren 2009 und 2010 zu einem deutlichen Rückgang der Einbürgerungszahlen.

Es wurden daher bereits zu diesem Zeitpunkt Überlegungen angestellt, wie der rückläufigen Entwicklung der Einbürgerungszahlen entgegen gewirkt werden konnte. Ähnlich wie in der Landeshauptstadt Hannover wurden ausländische Mitbürger, die bereits länger als acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland lebten und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis waren angeschrieben und über die Möglichkeit der Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband  informiert. Ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt waren konnte jedoch nicht geprüft werden, da sich gerade bei dem Personenkreis, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, nur noch wenige Informationen zu den aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in den Ausländerakten befinden. Die Anzahl der Einbürgerungsanträge stieg aufgrund dieser Maßnahme, jedoch mussten viele der Anträge abgelehnt werden, da die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Dass Personen schriftlich eine Einbürgerung in Aussicht gestellt wurde und letztendlich eine Ablehnung des Antrages erfolgte, führte zwangsläufig zu Unmut und Unverständnis der Antragsteller.
Auch in der Stadt Hannover hat man ähnliche Erfahrungen gesammelt, obwohl dort anders als in Göttingen zusätzliche Stellen eingerichtet wurden, damit eine genauere Vorprüfung erfolgen kann.

In Göttingen konnte durch gezielte Aufklärungsarbeit der Sachbearbeiter der Ausländerstelle die rückläufige Entwicklung der Einbürgerungszahlen gestoppt werden. Es hat sich mittlerweile bewährt, dass die Mitarbeiter/innen bei Vorsprachen eine gewisse Vorprüfung vornehmen und die betreffenden Ausländer/innen direkt an die Einbürgerungsstelle verweisen. Durch die Einbürgerungsstelle erfolgt dann eine genauere Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und eine eingehende Beratung.
Diese ausführliche Aufklärungsarbeit und die enge Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern/innen der Ausländerstelle führten letztendlich zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen, die sich wie folgt entwickelt haben:

 

2008                                                        = 248 Personen

2009                                                        =   94 Personen

2010                                                        = 120 Personen

2011                                                        = 233 Personen

2012                                                        = 220 Personen
 

Nach alledem hat die derzeitige Praxis erfolgreich die Einbürgerungszahlen verbessert und soll daher fortgeführt werden. Eine weitergehende Vorgehensweise, wie z.B. bei der Stadt Hannover, ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht leistbar. Sie ist aus vorgenannten Gründen auch nicht erforderlich.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass gerade im Bereich der Stadt Göttingen die Zahl der Einbürgerungen überdurchschnittlich gestiegen ist.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung Nr. 124 vom 04.04.2012) wurden im Laufe des Jahres 2011 106897 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Das waren 5300 Einbürgerungen mehr als 2010 (+ 5,2 %) und 10800 mehr als 2009 (+ 11,2 %).

Im Bereich der Stadt Göttingen wurde im Laufe des Jahres 2011 233 Personen eingebürgert. Das waren 113 Einbürgerungen mehr als 2010 (+ 94,2 %) und 139 mehr als 2009 (+ 147,9 %).
Ein rückläufiger Trend, wie im Ratsantrag vom 31.01.2013 formuliert, kann somit, insbesondere im Bereich der Stadt Göttingen, nicht festgestellt werden.  
 

Im Ratsantrag wird weiterhin gefordert insbesondere bei den ‚Optionskindern‘ für eine Einbürgerung zu werben. Nach dem Optionsmodell muss, wer neben einer anderen die deutsche Staatsangehörigkeit über das Geburtsprinzip erhalten hat, mit Beginn der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob sie/er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will (§§ 4 Abs. 3 u. 29 StAG). 
Nach der Geburt unterrichtet das Standesamt die Eltern über den Erwerb der  deutschen Staatsangehörigkeit ihres Kindes nach § 4 Abs. 3 StAG. Kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Erklärungspflichtigen übermittelt die Meldebehörde nach § 29 StAG die Daten an die für den Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde, die dann das Optionsverfahren durchführt.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde informiert die Betroffenen über die Erklärungspflicht und die Rechtsfolgen unverzüglich nach dem 18. Geburtstag schriftlich mit Zustellungsurkunde.


Damit kommt die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Göttingen ihrer Aufklärungs- und Informationspflicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen nach.
 

Es ist jedoch beabsichtigt, die Eltern und nach Eintritt der Volljährigkeit die/den Erklärungspflichtige/n noch ausführlicher über das Optionsverfahren zu informieren. Dies soll durch die Übersendung der Broschüre „Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren“, die die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration herausgegeben hat, erfolgen.
 

Weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen könnten sich ergeben, wenn es Ergebnisse der  derzeitigen politischen Diskussion gibt, die die Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei den sogenannten Optionskindern oder die Erweiterung der Hinnahme der doppelten Staatbürgerschaft generell betreffen, was aus Sicht der Stadt Göttingen wünschenswert wäre. Mögliche Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben abzuwarten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Anlagen:

Antrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Ratsfraktionen

Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Inter-15-2-2013-Einbuergerungszahlen_erhoehen (98 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich 2012-06-22-das-staatsangehoerigkeitsrechtliche-optionsverfahren (870 KB)      
 
 

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