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Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung:
Wie auch in anderen Städten führten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts in den Jahren 2009 und 2010 zu einem deutlichen Rückgang der Einbürgerungszahlen. Es wurden daher bereits zu diesem Zeitpunkt Überlegungen angestellt, wie der rückläufigen Entwicklung der Einbürgerungszahlen entgegen gewirkt werden konnte. Ähnlich wie in der Landeshauptstadt Hannover wurden ausländische Mitbürger, die bereits länger als acht Jahre in der Bundesrepublik Deutschland lebten und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis waren angeschrieben und über die Möglichkeit der Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband informiert. Ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt waren konnte jedoch nicht geprüft werden, da sich gerade bei dem Personenkreis, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, nur noch wenige Informationen zu den aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in den Ausländerakten befinden. Die Anzahl der Einbürgerungsanträge stieg aufgrund dieser Maßnahme, jedoch mussten viele der Anträge abgelehnt werden, da die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. In Göttingen konnte durch gezielte Aufklärungsarbeit der Sachbearbeiter der Ausländerstelle die rückläufige Entwicklung der Einbürgerungszahlen gestoppt werden. Es hat sich mittlerweile bewährt, dass die Mitarbeiter/innen bei Vorsprachen eine gewisse Vorprüfung vornehmen und die betreffenden Ausländer/innen direkt an die Einbürgerungsstelle verweisen. Durch die Einbürgerungsstelle erfolgt dann eine genauere Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und eine eingehende Beratung.
2008 = 248 Personen 2009 = 94 Personen 2010 = 120 Personen 2011 = 233 Personen 2012 = 220 Personen Nach alledem hat die derzeitige Praxis erfolgreich die Einbürgerungszahlen verbessert und soll daher fortgeführt werden. Eine weitergehende Vorgehensweise, wie z.B. bei der Stadt Hannover, ist mit dem vorhandenen Personalbestand nicht leistbar. Sie ist aus vorgenannten Gründen auch nicht erforderlich. Im Ratsantrag wird weiterhin gefordert insbesondere bei den ‚Optionskindern‘ für eine Einbürgerung zu werben. Nach dem Optionsmodell muss, wer neben einer anderen die deutsche Staatsangehörigkeit über das Geburtsprinzip erhalten hat, mit Beginn der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob sie/er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will (§§ 4 Abs. 3 u. 29 StAG).
Es ist jedoch beabsichtigt, die Eltern und nach Eintritt der Volljährigkeit die/den Erklärungspflichtige/n noch ausführlicher über das Optionsverfahren zu informieren. Dies soll durch die Übersendung der Broschüre „Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren“, die die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration herausgegeben hat, erfolgen. Weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen könnten sich ergeben, wenn es Ergebnisse der derzeitigen politischen Diskussion gibt, die die Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei den sogenannten Optionskindern oder die Erweiterung der Hinnahme der doppelten Staatbürgerschaft generell betreffen, was aus Sicht der Stadt Göttingen wünschenswert wäre. Mögliche Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen bleiben abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Ratsfraktionen Das staatsangehörigkeitsrechtliche Optionsverfahren
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