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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird, in der als Anlage 1 beigefügten Fassung, beschlossen. Begründung:
Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 17 EigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.
In der Stellenübersicht und den Erläuterungen zur Stellenübersicht (Seiten 43-44) wurde der Vorläufigkeitsvermerk zu den Stellen der von der Bioenergiezentrum Göttingen GmbH zu übernehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestrichen. Die Bewertung der Stellen konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Eine Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von 3.175 T€, an den städtischen Haushalt, ist aufgrund des geplanten Jahresgewinnes 2014 - im Wirtschaftsjahr 2015 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014 - möglich. Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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