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Beschlussvorschlag:
1) Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 04.04.2011 (Vorlage Nr. FB 80/346/11) wird aufgehoben.
2) Die behindertengerechte Erschließung des Ausstellungsbereiches im Obergeschoss durch einen Aufzug wird nicht umgesetzt. 3) Im Erdgeschoss des Alten Rathauses wird eine behindertengerechte WC-Anlage und im Zwischengeschoss eine neue WC-Anlage hergestellt.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 24.01.2013 folgende Empfehlungen einmütig bei 1 Enthaltung beschlossen:
4) Die Verwaltung wird gebeten, bis September 2013 zu prüfen,
a) welche Möglichkeiten einer Verlegung der Ausstellungen im Alten Rathaus in andere öffentliche und barrierefrei zugängliche Räumlichkeiten bestehen; b) welche sinnvollen Nachnutzungen der Räume in den oberen Etagen des Alten Rathauses bestehen.
Begründung:
Im Rahmen der Diskussion um die barrierefreie Erschließung des Alten Rathauses hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen am 04.04.2011 die Durchführung verschiedener Maßnahmen beschlossen (Vorlage FB80/346/11), u.a. die Erweiterung des bestehenden Aufzuges (Bullerjahnaufzug) und die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Ausstellungsräumen im Obergeschoss. Die Erkenntnisse aus den umfangreichen Diskussionen im Fachausschuss und mit den Nutzern haben die Verwaltung veranlasst, einen Masterplan für das Gesamtgebäude Altes Rathaus erarbeiten zu lassen.
Der Masterplan sieht neben der barrierefreien Erschließung auch weitere umfangreiche Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten in den Bereichen Fassade, Fenster, Dach sowie im Innenbereich vor. Die haushaltsmäßige Absicherung erfolgt über die Investitionsnummer „Altes Rathaus, Grunderneuerung“. In den nächsten Jahren sind hierfür jeweils 300.000 € vorgesehen.
Ausfluss dieser Masterplanung war die Planung eines Innenaufzuges auf der Südseite anstelle der bisherigen Nordvariante. Die deutlichen Vorteile wurden u.a. darin gesehen, dass der Zugangsbereich für alle auf der Südseite konzentriert wird und hier auch der Zugang für die Sanitäranlagen liegt. Eingriffe in die Ausstellungsräume im Obergeschoss werden durch diese Lösung vermieden.
Bei der konkreten Planung dieser Variante ergaben genauere Kostenberechnungen gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung einen Mehraufwand von ca. 400.000 €, ohne eine Kostensicherheit garantieren zu können. Die Umsetzung der ursprünglichen Variante wäre mit erheblichen Eingriffen in die Dachkonstruktion des Baudenkmales verbunden. Hinzu kämen schwer zu lösende Probleme mit der Statik des Gebäudes
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten wird von dem Vorhaben der behindertengerechten Erschließung des Obergeschosses abgesehen. Der entsprechende Beschluss des VA vom 04.04.2011 muss aufgehoben werden.
Anstelle der bisher vorgesehenen Maßnahmen wird auf der Südseite des Erdgeschosses eine behindertengerechte WC-Anlage hergestellt (siehe Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
1) Die Umsetzung der bisher vorgesehenen Maßnahmen würde einschließlich der Kosten für die bereits umgesetzte Weiterführung der bestehenden Aufzugsanlage ca. 1.050.000 € betragen.
2) Für die nunmehr vorgesehene Variante, ebenfalls einschließlich der Weiterführung des bestehenden Aufzugs, betragen die Kosten ca. 450.000 €.
3) Eine Kostengegenüberstellung ist als Anlage 3 beigefügt. Anlagen:
2 Grundrisspläne 1 Kostenvergleich
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