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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeinsam mit den Personalvertretungen erarbeitete „Richtlinie für die Auswahlverfahren in der Stadt Göttingen“ vom 07.10.1998 (Anlage) zu aktualisieren und im Zuge dessen zu prüfen, welche Regelungen zwecks Durchführung einer versuchsweisen Erprobung anonymisierter Bewerbungen abzuändern wären. Hierbei ist die zuständige Personalvertretung entsprechend zu beteiligen. Der Personalausschuss soll möglichst bereits im 2. Quartal 2013 über entsprechende Ergebnisse unterrichtet werden. Begründung:
Im Rahmen der Gewinnung von Nachwuchskräften (Azubis und Beamtenanwärter) wird die Eignung und Befähigung durch spezielle (externe) Auswahltests festgestellt. Es werden alle Bewerberinnen und Bewerber zu diesen Tests eingeladen. In den Auswahlverfahren werden die Gleichstellungsbeauftragte, die Personalver-tretungen und auch der Schwerbehinderten-Beauftragte mit einbezogen. In der Richtlinie für die Auswahlverfahren bei der Stadt Göttingen ist vorgesehen, dass die Vorauswahl unter Beteiligung dieser Interessenvertretungen stattfindet. So sind auch ohne anonymisiertes Bewerbungsverfahren eine hinreichende Transparenz und Chancen-gleichheit sichergestellt. In den Stellenausschreibungen der Stadt werden das unterrepräsentierte Geschlecht, Menschen mit Schwerbehinderung sowie Migrantinnen und Migranten explizit ange-sprochen. Diese Personengruppen stehen bei der Personalauswahl in einem besonderen Fokus. Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren könnte die Umsetzung des Ziels der allgemeinen Erhöhung des Beschäftigtenanteils dieser Personengruppen behindern, da entsprechende Bewerberinnen und Bewerber bei der anonymisierten Vorauswahl möglicherweise unbewusst herausfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
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