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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Göttingen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Durch die Verabschiedung des neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes an Stelle der Niedersächsischen Gemeindeordnung, die Neufassungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes müssen entsprechende Änderungen an der Abwassersatzung vorgenommen werden. Diese ohnehin erforderlichen Änderungen wurden zum Anlass genommen, einige Begriffe zu vereinheitlichen und undeutliche Definitionen zu verbessern. Zur Vereinheitlichung des Satzungstextes wird generell der Begriff „Stadt“ durch „Stadt Göttingen“ und der Begriff „Regenwasserkanal“ durch den Begriff „Niederschlagswasserkanal“ ersetzt. Einige Definitionen der §§ 1 und 2 werden an die Definitionen des Wasserrechts angepasst. Die Abgrenzung zwischen öffentlicher Kanalisation und Privatgrundstücken bei Kanälen in nicht öffentlich gewidmeten Flächen wird präzisiert.
Neu eingefügt wird ein Passus über die umgehende Aufklärung und Beseitigung von Schmutzwassereinleitungen in den Niederschlagswasserkanal. Regelungen zu Kleinkläranlagen, die direkt von den Wasserbehörden zu treffen sind, wurden aus der Satzung genommen. Die eventuelle Erfordernis von Niederschlagswasserrückhaltungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird neu und allgemeingültiger formuliert.
Im Anhang II (Technische Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen) werden die erforderlichen Schachtdurchmesser in Abhängigkeit von der Einbautiefe an marktgängige Produkte angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
1 Neufassung Abwassersatzung 2013 2 Einzelbegründung Abwassersatzung 2013 3 Synopse Neufassung Abwassersatzung 2013
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