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Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügten Finanzvereinbarung zwischen dem Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen wird zugestimmt. Die in § 4 Absatz 1 Satz 3 der Finanzvereinbarung eingeräumte Kündigungsmöglichkeit wird ausgeübt.
Begründung:
Um für das laufende Jahr und für den zur Beschlussfassung anstehenden Haushaltsplan 2013/2014 zu einem Ergebnis des Finanzausgleichs von Stadt und Landkreis zu kommen, wurde für die Jahre 2012 bis 2013 der im beigefügten Entwurf der Finanzvereinbarung unter § 1 aufgeführte Kompromiss ausgehandelt. Der Finanzausgleich für die Wahrnehmung von Kreisaufgaben durch die Stadt wird vorübergehend über eine Festbetragsregelung erfolgen. Die Stadt erhält für das Jahr 2012 einen Betrag von 32 Mio. € und für das Jahr 2013 einen Rückfluss von 33 Mio. €. Für die Jahre ab 2014 soll eine neue Finanzvereinbarung verhandelt werden. Dies entspricht dem am 12.12.2012 erzielten Kompromiss der Verhandlungen zur Finanzvereinbarung. Die eingeräumte Kündigungsmöglichkeit soll ausgeübt werden.
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