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Betreff: Finanzvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Göttingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.1-Büro Oberbürgermeisterin Beteiligt:20-Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für allg. Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung Vorberatung
10.12.2012 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n


 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügten Finanzvereinbarung zwischen dem Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen wird zugestimmt.

Die in § 4 Absatz 1 Satz 3 der Finanzvereinbarung eingeräumte Kündigungsmöglichkeit wird ausgeübt.

 

 

 

Begründung:

 

Um für das laufende Jahr und für den zur Beschlussfassung anstehenden Haushaltsplan 2013/2014 zu einem Ergebnis des Finanzausgleichs von Stadt und Landkreis zu kommen, wurde für die Jahre 2012 bis 2013 der im beigefügten Entwurf der Finanzvereinbarung unter § 1 aufgeführte Kompromiss ausgehandelt. Der Finanzausgleich für die Wahrnehmung von Kreisaufgaben durch die Stadt wird vorübergehend über eine Festbetragsregelung erfolgen. Die Stadt erhält für das Jahr 2012 einen Betrag von 32 Mio. € und für das Jahr 2013 einen Rückfluss von 33 Mio. €. Für die Jahre ab 2014 soll eine neue Finanzvereinbarung verhandelt werden. Dies entspricht dem am 12.12.2012 erzielten Kompromiss der Verhandlungen zur Finanzvereinbarung. Die eingeräumte Kündigungsmöglichkeit soll ausgeübt werden.

 

 

 

Anlage:

 

- Entwurf der Finanzvereinbarung für 2012 bis 2013

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzvereinbarung_2012-2014_Vorlage_Entwurf 13 12 _Anlage Vereinbarungsentwurf (103 KB)      
 
 

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