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Betreff: Förderung von Seminaren und Mitarbeiterfortbildungen der Jugendverbände 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:             

 

„Der Fördersatz für Seminare und Mitarbeiterfortbildungen der Jugendverbände des Jahres 2012 wird auf 2,93 Euro je Tag und Teilnehmer festgelegt.“

Begründung:

Begründung:

 

Die Stadt Göttingen fördert Seminare und Mitarbeiterfortbildungen gemäß Abschnitt 2 der „Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen“. Punkt 2.6 Satz 2 der Richtlinien legt fest, dass der Jugendhilfeausschuss über die Höhe des anzuwendenden Fördersatzes entscheidet, sollten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den in Punkt 2.6 Satz x genannten Satz von 8,- € je Tag und Teilnehmer auszuzahlen.

 

Für das Jahr 2012 sind beim Fachbereich Jugend Anträge auf Förderung von Seminaren und Mitarbeiterfortbildungen in einem Umfang von 681 Teilnehmertagen eingegangen. Für eine Förderung dieser Anträge zu einem Satz von 8,- € je Tag und Teilnehmer würden daher 5.448,- € benötigt.

 

Da für diesen Zweck allerdings nur 2.000,- € zur Verfügung stehen, müsste der Fördersatz entsprechend auf 2,93 € (= 2.000,- € : 681) gekürzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Förderung der Seminare / Mitarbeiterfortbildungen der Jugendverbände stehen im Haushalt 2012 (Sachkonto 4318000, Kostenstelle 5121000, Kostenträger 3625210) 2.000,- € zur Verfügung.

 
 

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