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Beschlussvorschlag:
Die Satzung „Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr“ wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Die bisherige „Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr“ vom 6. Oktober 1989 i.d.F.d.Ä.v. 25.06.2001 wird aufgehoben.
Begründung:
Durch die Gründung von Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren ist eine Regelung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an den Kinderfeuerwehrwart / die Kinderfeuerwehrwartin sowie die Ortskinderfeuerwehrwarte / die Ortskinderfeuerwehrwartinnen und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen notwendig geworden. Der Kinderfeuerwehrwart / die Kinderfeuerwehrwartin erhält die gleiche Aufwandsentschädigung wie der Jugendfeuerwehrwart / die Jugendfeuerwehrwartin, die Ortskinderfeuerwehrwarte / die Ortskinderfeuerwehrwartinnen erhalten die gleiche Aufwandsentschädigung wie die Ortsjugendfeuerwehrwarte / die Ortsjugendfeuerwehrwartinnen.
Die Satzung wurde weiterhin geschlechtsneutral angepasst.
Die bisherige Satzung „Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr“ vom 6. Oktober 1989 wird durch diese neue Satzung ersetzt und soll aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich Mehrausgaben: bei z.Zt. 6 Kinderfeuerwehren in Höhe von ca. 2.100 € bei 13 Kinderfeuerwehren in Höhe von ca. 3.500 €.
Anlagen:
Satzungsentwurf
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