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Betreff: Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisterin -01.6-Ratsangelegenheiten, Repräsentation und Internationales Beteiligt:37-Fachbereich Feuerwehr
    20-Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
04.12.2012 
9. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

 

Die Satzung „Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr“ wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die bisherige „Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr vom 6. Oktober 1989 i.d.F.d.Ä.v. 25.06.2001 wird aufgehoben.

 

Begründung:

 

Durch die Gründung von Kinderfeuerwehren in den Ortsfeuerwehren ist eine Regelung für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an den Kinderfeuerwehrwart / die Kinderfeuerwehrwartin sowie die Ortskinderfeuerwehrwarte / die Ortskinderfeuerwehrwartinnen und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen notwendig geworden.

Der Kinderfeuerwehrwart / die Kinderfeuerwehrwartin erhält die gleiche Aufwandsentschädigung wie der Jugendfeuerwehrwart / die Jugendfeuerwehrwartin, die Ortskinderfeuerwehrwarte / die Ortskinderfeuerwehrwartinnen erhalten die gleiche Aufwandsentschädigung wie die Ortsjugendfeuerwehrwarte / die Ortsjugendfeuerwehrwartinnen.

 

Die Satzung wurde weiterhin geschlechtsneutral angepasst.

 

Die bisherige Satzung „Satzung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr“ vom 6. Oktober 1989 wird durch diese neue Satzung ersetzt und soll aufgehoben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich Mehrausgaben:

bei z.Zt. 6 Kinderfeuerwehren in Höhe von ca. 2.100

bei 13 Kinderfeuerwehren in Höhe von ca. 3.500 .

 

Anlagen:

 

Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzungsentwurf (8 KB)      
 
 

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