zurück
 
 
Betreff: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über das Verbot des Alkoholverzehrs in der Nikolaistraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:32-Fachbereich Ordnung Beteiligt:32-Fachbereich Ordnung
Beratungsfolge:
Ausschuss für allg. Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung Vorberatung
10.12.2012 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügte Verordnung wird beschlossen.

Begründung:

 

Begründung:

 

Der Rat hat am 11.05.2012 die bis zum 2.1.2013 befristete Verordnung betreffend des Alkoholverzehrsverbotes in der Nikolaistraße beschlossen. Vor Erlass der Verordnung hatte die Verwaltung versucht, freiwillige Vereinbarungen mit den Gewerbetreibenden zu schließen, um zu einer Minimierung der seit Jahren zu verzeichnenden erheblichen Lärmstörungen, Verunreinigungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu kommen.

 

Polizei und Stadtordnungsdienst hatten vor Inkrafttreten der Verordnung trotz zahlreicher Kontrollen keine Beruhigung der Verhältnisse auf der Straße insbesondere an den Wochenenden zur Nachtzeit erreichen können.

 

Die Erfahrungen mit der Verordnung sind durchweg positiv.

 

Die Polizei hat mitgeteilt, dass die Gewaltdelikte seit Inkrafttreten der Verordnung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erheblich zurückgegangen sind.

 

Dies wird aus der folgenden Tabelle deutlich:

 

 

 

2011

 

 

Juni

 

Juli

 

Aug.

 

Sept.

 

Okt.

 

Gesamt

 

(einfache) Körperverletzung

 

2

 

-

 

3

 

1

 

8

 

14

 

gefährliche Körperverletzung

 

2

 

1

 

1

 

1

 

7

 

12

 

Bedrohung

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

Widerstand gg. Vollstreckungsb.

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

 

 

2012

 

(einfache) Körperverletzung

 

1

 

1

 

-

 

1

 

-

 

3

 

gefährliche Körperverletzung

 

-

 

-

 

3

 

-

 

-

 

3

 

Bedrohung

 

-

 

-

 

-

 

1

 

-

 

1

 

Widerstand gg. Vollstreckungsb.

 

-

 

1

 

-

 

-

 

-

 

1

 

 

Im Jahre 2011 wurden im Auswertungszeitraum 26 Gewaltdelikte polizeilich registriert. Im gleichen Zeitraum 2012 wurden 8 gleich gelagerte Delikte dokumentiert. Danach ist im Vergleichszeitraum ein Rückgang der polizeilich bekannt gewordenen Gewaltdelikte um 69 % zu verzeichnen.

Wie die Polizei weiterhin mitgeteilt hat, wurden die aufgenommenen Gewaltdelikte in der Vergangenheit ausschließlich von alkoholisierten Beschuldigten begangen. Es ist davon auszugehen, dass durch das Inkrafttreten des Alkoholverzehrsverbotes der Alkoholkonsum von Besuchern der Nikolaistraße zumindest teilweise reduziert wurde. Nach Meinung der Polizei lassen die genannten Umstände Rückschlüsse dahingehend zu, dass ein Rückgang der Gewaltdelikte mit einer Reduzierung des Alkoholkonsums und somit auch im Zusammenhang mit der Einführung des Alkoholverzehrsverbots im Bereich der Nikolaistraße steht.

 

Auch die Innenstadtjugendkonferenz hat das befristete Alkoholverzehrsverbot vor seiner Inkraftsetzung ausführlich beraten (Teilnehmer: Straßensozialarbeit, Drogenberatungszentrum, Polizei Göttingen, Jugendhilfe Göttingen e.V.).

Anders als an anderen Plätzen, wie dem Wilhelmsplatz und dem Cheltenhampark schied Streetworkarbeit aus folgenden Gründen aus:

a.       Streetwork-Einsätze nach Mitternacht bis in die frühen Morgenstunden sind nicht geeignet

b.       es bestehen keine hinreichenden Interventionsmöglichkeiten bei stark Alkoholisierten

c.        Streetworker wären bei der Arbeit mit zu Aggressionen Neigenden einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt.

 

Die Innenstadtjugendkonferenz unterstützte daher das Alkoholverzehrsverbot in der Nikolaistraße bis Ende 2012, um dann dessen Wirkung auszuwerten.

 

Wie die Jugendhilfe Göttingen e.V. nunmehr mitteilt, stellen die beteiligten Institutionen fest,  dass sich die Situation in der Nikolaistraße deutlich verbessert hat.

 

Die Streetworker des Projekts „Go Willi“ der Jugendhilfe Göttingen e.V. haben bislang auch keine Verdrängung hin zu anderen Innerstädtischen Treffpunkten registriert. Straßensozialarbeit und Drogenberatungszentrum teilen diese Einschätzung. Die Jugendlichen Besucher/innen am Wilhelmsplatz und im Cheltenhampark berichten, dass es keinen Zusammenhang zwischen Nikolaistraße und Wilhelmsplatz/Cheltenhampark gibt.

Aufgrund dieser positiven Effekte unterstützt die Innenstadtjugendkonferenz das Alkoholverzehrsverbot ausdrücklich.

 

Das Beschwerdeaufkommen der Anwohnerschaft ist deutlich zurückgegangen. Waren es vor Erlass der Verordnung ca. 20 bis 30 Anwohner die sich beschwert hatten, so konnten wir nach Erlass der Verordnung nur eine Beschwerde verzeichnen. Bei einem Treffen mit betroffenen Anwohnern im November 2012 im Neuen Rathaus machten Anwohner deutlich, dass sich die Situation erheblich entspannt habe. Während vor Erlass der Verordnung gerade an den Wochenenden zur Nachtzeit oftmals Partystimmung auf der Nikolaistraße geherrscht habe, sei es nun weitgehend ruhig geworden. Neben den Lärmbelästigungen seien auch die übrigen Beschwerdenpunkte wie zerbrochene Glasflaschen, Urinieren, Übergeben und Koten besonders im Bereich der Nikolaikirche stark zurückgegangen. Auch hätten sich inzwischen neue Betriebe wie eine Änderungsschneiderei und eine Vinothek in der Nikolaistraße angesiedelt.

 

Die Anwohner stellten einen direkten Zusammenhang zwischen der Verbotsverordnung und der verbesserten Situation in der Nikolaistraße her und baten dringend um Verlängerung des Alkoholverzehrsverbotes.

 

Seit Bestehen des Verbotes sind inzwischen

- über 70 Personen bei Kontrollen namentlich registriert,

- 48 Anzeigen zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens erstattet,

- vier Fälle ohne Einleitung eines Verfahrens registriert,

- in 27 Fällen Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen,

- vier Fälle mit Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen worden.

 

In einem Fall ist Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren erhoben worden. Drei Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. In 9 Fällen haben die Bußgeldbescheide noch keine Rechtskraft erlangt.

 

Fazit

 

Die Alkoholverzehrsverbotsverordnung hat sich als Maßnahme mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit Kontrollen durch Polizei und städtischen Ordnungsdienst als überaus wirksam erwiesen. Eine Verlagerung der Problematik in angrenzende oder auch weiter entfernte Straßen ist nicht festzustellen.

 

Aufgrund der offensichtlich auf das Alkoholverzehrsverbot zurückzuführenden positiven Entwicklung in der Nikolaistraße und ausbleibender Verlagerung in andere Straßen sollte das Alkoholverzehrsverbot um ein weiteres Jahr bis einschließlich 01.01.2014 verlängert werden. Auf diese Weise könnten die bisher zu verzeichnenden positiven Wirkungen weiter überprüft werden.

 

Das OVG Lüneburg hat am 30.11.2012 das Alkoholverzehrsverbot für rechtmäßig erklärt und eine Normenkontrollklage gegen die bestehende befristete Verordnung abgelehnt. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zu gelassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen:

Anlagen:

Verordnungstext

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verordnungstext 20121203NEU (8 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Plan Nikolaistraße (1304 KB)      
 
 

zurück