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Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
gemäß § 117 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
04.12.2012 
9. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:             

 

Für die Weiterleitung einer Landeszuwendung zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung –RIK)

wird hiermit einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe  von

 

                                                 43.733,25 €

zugestimmt.

Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuwendung (Sonderposten).

 

Begründung:

 

Ein Zuwendungsbetrag der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Errichtung einer Krippe in Göttingen in der Stresemannstr. 28 (Gelände der ehemaligen Fa. Adams)

Wurde als Sonderposten bei der Stadt Göttingen vereinnahmt.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat im CIF Businesspark die Trägerschaft über diese Krippe übernommen.

Die Stadt Göttingen leitet daher die Zuwendungssumme als Investitionskostenzuschuss an die AWO weiter.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuweisung.

Für die Stadt Göttingen entsteht hierdurch unmittelbar keine finanzielle Belastung.

 

 

 

 
 

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