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Beschlussvorschlag:
Für die Weiterleitung einer Landeszuwendung zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung –RIK) wird hiermit einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
43.733,25 € zugestimmt. Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuwendung (Sonderposten).
Begründung:
Ein Zuwendungsbetrag der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Errichtung einer Krippe in Göttingen in der Stresemannstr. 28 (Gelände der ehemaligen Fa. Adams) Wurde als Sonderposten bei der Stadt Göttingen vereinnahmt. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat im CIF Businesspark die Trägerschaft über diese Krippe übernommen. Die Stadt Göttingen leitet daher die Zuwendungssumme als Investitionskostenzuschuss an die AWO weiter.
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuweisung. Für die Stadt Göttingen entsteht hierdurch unmittelbar keine finanzielle Belastung.
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