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Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Göttingen für das Haushaltsjahr 2013/2014

-Haushaltsplanentwurf und Änderungslisten bitte mitbringen-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
04.12.2012 
9. -außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr geändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Göttingen für das Haushaltsjahr 2013/2014 wird beschlossen.

 

Das Investitionsprogramm 2012 - 2017 der Stadt Göttingen wird beschlossen.

 

Die im Haushaltsplan dargestellte Ergebnis- und Finanzplanung 2012 - 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellenplan 2013/2014 der Stadt Göttingen wird beschlossen.

Begründung:

 

Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG haben die Gemeinden für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Grundlage der Beschlussfassung ist der Stand der Haushaltssatzung nach Maßgabe der Änderungsliste (Stand nach Verwaltungsausschuss am 10.12.2012). Nach Beratung der Fachausschussänderungsliste vom 28.11.2012 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr sind seitens der Verwaltung noch weitere Änderungen vorgenommen worden (Anpassung Rückfluss Kreisumlage mit entsprechender Kompensation). Die Änderungen sind in der Änderungsliste farblich markiert. Nach der vorgelegten Änderungsliste weisen die Ergebnishaushalte 2013 bis 2017 folgende Überschüsse aus:

2013

=

 

+ 31.600 Euro

2014

=

 

+ 29.300 Euro

2015

=

 

+ 570.100 Euro

2016

=

 

+ 1.318.600 Euro

2017

=

 

+ 1.865.400 Euro

 

Die Vorgaben des Zukunftsvertrages werden damit annähernd erfüllt. Alle Jahre der Finanzplanung weisen Überschüsse aus. Inwieweit auf der Grundlage der noch mit dem Landkreis zu schließenden Finanzvereinbarung die Daten der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 anzupassen sein werden (insbesondere wegen des Rückflusses der Kreisumlage), bedarf noch in der Zukunft neu zu treffender Entscheidungen. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 5 GemHKVO werden Überschüsse zum Zwecke des Haushaltsausgleichs wie ordentlicher Aufwand in den Ergebnishaushalt aufgenommen und dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen in der Haushaltssatzung zugerechnet. Dies hat zur Folge, dass die Ergebnishaushalte 2013/2014 in der Haushaltssatzung ausgeglichen dargestellt sind.

 

Das Investitionsprogramm ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Rat zu beschließen. Grundlage der Beschlussfassung ist auch hier der Stand nach Maßgabe der Änderungsliste (Stand 10.12.2012).

 

Der Stellenplan ist gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 NKomVG und § 1 Abs. 1 Nr.4 GemHKVO Bestandteil des Haushaltsplans und somit vom Rat zu beschließen. Der Stellenplan ist der Änderungsliste beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

vgl. Anlage

 

Anlagen:

 

- Haushaltssatzung 2013/14 (Änderungsliste)

- Produktsynopse

- Stellenplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsliste 13 12 2012 (961 KB)      
 
 

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