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Betreff: Ausbauvereinbarung "Leinebalkon"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
06.12.2012 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:             

Dem Abschluss der Ausbauvereinbarung „Leinebalkon“ wird zugestimmt.

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Göttingen hat am 11.11.2011 den Bebauungsplan Göttingen Nr. 225 Ehemalige Brauereibeschlossen, um damit u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Um- und Weiternutzung des ehemaligen Brauerei-Geländes und angrenzender Bereiche nach Aufgabe der bisherigen Brauerei-Nutzung zu schaffen.

 

Für den Bereich des ehemaligen Brauerei-Grundstückes ist hierzu ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden. (Städtebaulicher und Erschließungsvertrag „ehemalige Brauerei“ – DS  FB66/095/11 – beschlossen vom Verwaltungsausschuss am 04.07.11). In diesem wurde vorrangig die Erschließung des Brauereiareals und die Gestaltung der Erschließungsanlagen geregelt. In diesem Zusammenhang wurde für das seinerzeitige Vertragsgebiet – aber auch für angrenzende Bereiche - ein Gestaltungskonzept entwickelt. Dieses Gestaltungskonzept umfasste u.a. den an das eigentliche Brauereiareal angrenzenden – jenseits der „Leinestraße“ gelegenen – sog. „Leinebalkon“. Zielvorstellung war es hierbei, eine gestalterische Öffnung des Areals zur Leineaue zu schaffen. Für diese weiteren Bereiche des Gestaltungskonzeptes (i.e. Teile der Leinestraße sowie der  Leinebalkon) konnte in Ermangelung eines Erschließungsträgers zunächst kein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

 

Die Fläche des Leinebalkons grenzt unmittelbar an ein Grundstück an, welches mit einem Wohnhaus bebaut werden soll. Die privaten Stellplätze für dieses Vorhaben wären nur über den Leinebalkonanzufahren. Die Stadt sieht sich derzeit zu einer Herstellung dieser Fläche jedoch nicht in der Lage. Der Bauherr verpflichtet sich vor diesem Hintergrund mit dieser Ausbauvereinbarung, den Teil der künftigen öffentlichen Verkehrsfläche des sog. Leinebalkonsauf eigene Kosten und  nach den Vorgaben und Standards der Stadt herzustellen, soweit dies für die Erschließung in vorb. Sinne erforderlich ist. Ebenso wird er angrenzende private Verkehrsflächen entsprechend herstellen.

 

Organzuständigkeit:

Der hier in Rede stehende Vertrag betrifft einen räumlich sehr begrenzten Bereich. Wesentliche Vertragsinhalte sind zudem bereits im Zshg. mit vorb. Bebauungsplan diskutiert worden.

 

Vor diesem Hintergrund soll die Beschlussfassung durch den Verwaltungs­ausschuss erfolgen (und nicht durch den Rat). Der Verwaltungs­ausschuss hat in dessen Sitzung vom 10.10.2005 einer solchen Beratungsfolge in begründeten Fällen ausdrücklich zugestimmt. Eine Beschlussfassung durch den Rat ist kommunalrechtlich ohnehin nicht erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Wesentlicher Vertragsbestandteil ist die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger; Gewährleistungsansprüche sind durch eine entsprechende Bürgschaften gesichert.

Anlagen:

Vertragsentwurf nebst Vertragsanlagen (tw.)
(aufgrund des Umfanges der Vertragsanlagen wird dieser Vorlage lediglich die zeichnerische Darstellung (Anl. 1 a)) beigefügt)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausbauvereinbarung TERRA-(für BA) (180 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anl1a (181 KB)      
 
 

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