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Beschlussvorschlag:
Die Vertretung der Stadt Göttingen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen am 17.12.2012 folgendem Beschluss zuzustimmen: Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen in der vorgelegten Fassung (Anlage) wird zugestimmt. Begründung:
Die Sparkasse Göttingen hat die 15 %- Beteiligung an der Städtische Wohnungsbau GmbH Anfang des Jahres 2010 von der Niedersächsischen Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Hannover, übernommen. Im Zuge der Übernahme der Gesellschaftsbeteiligung war zwischen dem Vorstand der Sparkasse Göttingen und der Stadt Göttingen vereinbart worden, Satzungsänderungen vorzunehmen sowie darüber hinaus Vereinbarungen auf Gesellschafterebene zu treffen, die die wesentlichen Interessen der beteiligten Anteilseigener und der Gesellschaft berücksichtigen. Im Zuge der Diskussion der beabsichtigten Restrukturierung der Beteiligungen der Stadt Göttingen wurde dieser bisher nicht aufgegriffene Aspekt nunmehr berücksichtigt.
Bei der Übernahme der Beteiligung durch die Sparkasse Göttingen sind zwischen der Stadt Göttingen und der Sparkasse Göttingen sowie der Gesellschaft Absprachen bezüglich
a) der Satzung der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen und b) der Zusammensetzung des Eigenkapitals der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen
getroffen worden.
Die diesbezüglich beabsichtigten Satzungsänderungen sowie die Zusammensetzung des Eigenkapitals (u. a. Erhöhung des Stammkapitals) sind zwischen den Parteien abgestimmt. Der hierfür maßgebliche Entwurf einer Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.
Der Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen wird die neue Satzung mit den Änderungen in der Sitzung am 17.12.2012 beraten und der Gesellschafterversammlung empfehlen, der Änderung der Satzung zuzustimmen
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
Gesellschaftsvertrag (neue Fassung) der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen
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