![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Göttingen veräußert zur Umsetzung des Reorganisationskonzepts zur Restrukturierung der städtischen Beteiligungen in einem ersten Schritt ihren Geschäftsanteil an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen an die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Beteiligungsgesellschaft der Stadt Göttingen GmbH“ zu dem gutachterlich festgesetzten Kaufpreis von 42,5 Mio. € mit wirtschaftlicher und dinglicher Wirkung bis spätestens 31.12.2012. 2. Dem dazu abzuschließenden Darlehnsvertrag wird zugestimmt. 3. Dem vorgelegten Entwurf eines Ergebnisabführungsvertrag und der Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt und der Sparkasse Göttingen wird zugestimmt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen herbeizuführen und abzuschließen und notwendige Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
Begründung:
Zu 1. Die Reorganisation der städtischen Beteiligungen stellt einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Göttingen dar.
Im Zuge der Reorganisation der Beteiligungsverhältnisse der Stadt Göttingen ist geplant, den städtischen Gesellschaften nach und nach eine beteiligungsverwaltende Holdinggesellschaft zuzuordnen. Diese soll dabei lediglich beteiligungsverwaltende Funktion haben und nicht als geschäftsleitende/operative Holdinggesellschaft tätig werden.
In einem ersten Schritt ist vorgesehen, die Anteile an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen in die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH zu übertragen. Nach Diskussion mit Vertretern der betroffenen städtischen Gesellschaft und der beteiligten Sparkasse Göttingen wurde das Reorganisationskonzept auf zwischenzeitliche Änderungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst. Nach dem zum Beschluss anstehenden Konzept wird
? die Beteiligung der Stadt Göttingen an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen (85% des Stammkapitals) auf die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH (Holdinggesellschaft) übertragen und ? zwischen der Holdinggesellschaft und der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen eine steuerliche Organschaft implementiert.
Diese Implementierung der steuerlichen Organschaft zwischen der Holdinggesellschaft und der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen kann in 2013 aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 14 ff. KStG) erstmalig erfolgen. Die Übertragung der 85%igen Beteiligung muss dazu aber bis 31.12.2012 erfolgt sein.
Die Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen, eingetragen beim Amtsgericht Göttingen unter HRB 447 verfügt über ein Stammkapital von derzeit 2.000 T€. Von diesem Stammkapital hält die Stadt Göttingen einen Geschäftsanteil mit der laufenden Nummer 1 im Gesamtnominalwert von 1.700 T€. Dieses entspricht einer Beteiligung von 85 % am Stammkapital der Gesellschaft. Den übrigen Geschäftsanteil mit der laufenden Nummer 2 in Höhe von Nominalwert 300 T€ hält die Sparkasse Göttingen.
Der Verkaufspreis für die 85 %ige Beteiligung der Stadt Göttingen an der Städtische Wohnungsbau GmbH ist einem Unternehmenswertgutachten entnommen worden und beträgt 42,5 Mio. €. Das Gutachten wurde im Auftrag der Städtischen Wohnungsbau Göttingen GmbH erarbeitet. Das von der Gesellschaft beauftragte Gutachten konnte insoweit einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
Zu 2. Der von der Holdinggesellschaft an die Stadt Göttingen zu entrichtende Kaufpreis wird darlehensweise gestundet (und üblich verzinst), eine externe Darlehensaufnahme seitens der Holdinggesellschaft ist nicht erforderlich. Der dafür notwendige Darlehnsvertrag (Kauf- und Abtretungsvertrag) ist als Anlage 1 beigefügt.
Zu 3. Im Zuge der weiteren Reorganisation der Beteiligungen der Stadt Göttingen ist vorgesehen, dass die Städtische Wohnungsbau GmbH und die Beteiligungsholding einen steuerlichen Organkreis i. S. d. § 14 ff. KStG bilden. In diesem Zuge sind weitere vertragliche Beziehungen zu schaffen, deren Erfordernisse sich nach den § 14 ff. KStG richten. Dazu ist ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Holdinggesellschaft und der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen abzuschließen. Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrages ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Sparkasse hat die Beteiligung an der Städtische Wohnungsbau GmbH Anfang des Jahres 2010 von der Niedersächsischen Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Hannover, übernommen. Im Zuge der Übernahme der Gesellschaftsbeteiligung war zwischen der Sparkasse Göttingen sowie
der Stadt Göttingen vereinbart worden, Satzungsänderungen vorzunehmen und darüber hinaus Vereinbarungen auf Gesellschafterebene zu treffen, die die wesentlichen Interessen der beteiligten Anteilseigener und der Gesellschaft berücksichtigen. Im Zuge der Diskussion der beabsichtigten Restrukturierung wurde dieser Aspekt berücksichtigt. Die Stadt Göttingen einerseits und die Sparkasse Göttingen anderseits beabsichtigen eine Gesellschaftervereinbarung abzuschließen, welche im Entwurf als Anlage 3 beigefügt ist.
Nach Abschluss dieser Reorganisationsmaßnahme wird es dauerhaft möglich sein, die bisher als Gewinnausschüttungen von der Städtische Wohnungsbau GmbH durch die Stadt Göttingen vereinnahmten Beträge ohne steuerliche Belastung von bisher 260 T€ durch die Städtische Wohnungsbau GmbH an die Stadt Göttingen zu überführen. Nach Einrichtung der steuerlichen Organschaft zwischen der Städtische Wohnungsbau GmbH und Beteiligungsholding sind Gewinnabführungen von der Städtische Wohnungsbau GmbH nicht mehr der Besteuerung zu unterwerfen, was es der Beteiligungsholding ermöglicht, die von der Städtische Wohnungsbau GmbH vereinnahmten Beträge ohne steuerliche Belastung als Zinszahlung für das gestundete Darlehn an die Stadt Göttingen zu überführen.
Zu 4. Der Oberbürgermeister ist zu ermächtigen, alle notwendigen Erklärungen zur Umsetzung des Reorganisationsprozesses abzugeben bzw. entgegenzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
? Zinszahlungen von jährlich 500 T € aus dem Darlehensvertrag von der Holdinggesellschaft ? Jährliche Ertragsverbesserung für den Haushalt von mindestens 200.000 €
Anlagen:
1. Kauf- und Darlehnsvertrag über die Veräußerung der 85 % - Beteiligung an der Städtischen Wohnungsbau GmbH 2. Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Holdinggesellschaft und der Städtischer Wohnungsbau GmbH 3. Gesellschaftervereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und der Sparkasse Göttingen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |