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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Göttingen setzt das Reorganisationskonzept zur Restrukturierung der städtischen Beteiligungen um, soweit dies steuerlich und im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen städtischen Gesellschaften möglich ist. 2. Dazu wird die „Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH“ zum 01.01.2013 gegründet. Die Stadt Göttingen ist alleiniger Gesellschafter. 3. Dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der „Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH“ wird zugestimmt. 4. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der Gesellschafterversammlung bestellt, der Oberbürgermeister schlägt Frau Claudia Leuner-Haverich vor. Die Vertretung der Stadt Göttingen in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, der Bestellung zuzustimmen. 5. Auf die Bildung eines Aufsichtsrates wird verzichtet. Bei einer Beteiligung an mehr als einer Gesellschaft ist über die Bildung eines Aufsichtsrates neu zu entscheiden. 6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Gründung der Gesellschaft notwendigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen Begründung:
Zu 1 und 2. Die Reorganisation der städtischen Beteiligungen stellt einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Göttingen dar. Dazu wurde als EHP-Maßnahme V012 im Entschuldungshilfeprogramm und im Zukunftsvertrag, der mit dem Land Niedersachsen im Sommer 2012 abgeschlossen wurde, die Maßnahme „Einsparung durch Neustrukturierung bei den Beteiligungen“ aufgenommen.
Der Reformprozess der Neustrukturierung ist langfristig ausgerichtet und wird, wenn es sich als vorteilhaft erweist, weite Teile des Beteiligungsportfolios der Stadt Göttingen betreffen. In einem ersten Schritt wird die Beteiligung an der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen strukturiert.
Die Stadt Göttingen errichtet dazu eine Beteiligungsholdinggesellschaft als GmbH, die dann Zug um Zug Beteiligungen der Stadt Göttingen an privatrechtlichen, städtischen Gesellschaften übernehmen soll.
Die Schöpfung von Synergien im Rahmen der Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse und die Nutzung der Eigenfinanzierungskraft der städtischen Gesellschaften untereinander sind dabei das zentrale Anliegen der Restrukturierung. Neben Gewinngesellschaften existieren im Beteiligungsportfolio der Stadt auch Verlustgesellschaften. Über die Bündelung der Beteiligungen im Rahmen einer städtischen Holding soll die Veränderung zukünftiger Finanzströme zu einer Entlastung des Haushaltes der Stadt Göttingen führen. Die Laufzeit des Entschuldungshilfeprogrammes ist auf die Jahre 2013 bis 2020 ausgerichtet, auch der Prozess der Restrukturierung ist ein langfristig angelegtes Projekt.
Für die Restrukturierung der Beteiligungen der Stadt Göttingen liegt eine gutachterliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Renneberg + Partner in Göttingen vom 15.12.2010 vor. Inzwischen wurde die gutachterliche Stellungnahme konzeptionell weiter entwickelt und an die jüngste Rechtsprechung und zwischenzeitlich ergangene steuerliche Verwaltungsanweisungen angepasst.
Die Geschäftsführung der einzelnen städtischen Gesellschaften soll nach dem zwischen der Stadt und städtischen Gesellschaften abgestimmten Procedere von den Maßnahmen de facto unberührt bleiben. Die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Göttingen hat weiterhin für alle städtischen Gesellschaften, trotz Zwischenschaltung der Beteiligungsgesellschaft, Gültigkeit.
Der Ablauf der Reorganisation wird unter größtmöglicher Wahrung der Interessen der Gesellschaften stattfinden. Ferner werden die Interessen der Stadt Göttingen als Gesellschafterin der städtischen Gesellschaften in der Umsetzung der Reorganisation nicht berührt. Die Reorganisation wird es jedoch ermöglichen, bisher nicht geschaffene Synergien zwischen den Beteiligungen zu schöpfen.
Am 24.10.2012 hat der prozessbegleitende Steuerberater in einem Präsentationstermin den anwesenden Fraktionsvorsitzenden und interessierten Ratsmitgliedern das Reorganisationskonzept vorgestellt, die Präsentation wurde den Fraktionen am 25.10.2012 zugeleitet. Ferner hat mit Datum vom 24.10.2012 das o.g. Steuerberatungsbüro unter Schilderung des Sachverhalts die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) beim Finanzamt Göttingen beantragt.
Zu 3. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft soll gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sein. Der Gesellschaftszweck liegt im öffentlichen Interesse, er rechtfertigt den öffentlichen Zweck des Unternehmens. Auch steht die Beteiligung an der Holdinggesellschaft nach Umfang und Art in einem angemessenen Umfang zur Leistungsfähigkeit der Stadt Göttingen. Der Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden Beteiligungsgesellschaft ist als Anlage 1 im der Entwurfsfassung beigefügt.
Die neu gegründete Beteiligungsgesellschaft der Stadt Göttingen wird als erste Maßnahme der Reorganisation die 85 %ige Beteiligung der Stadt an der Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen von der Stadt erwerben. Der Kaufpreis wird 42,5 Mio. EUR betragen. Für die Ermittlung des Kaufpreises ist ein aktuell bestehendes Unternehmensgutachten zu Grunde gelegt worden. Die übrige Beteiligung von 15 % am Stammkapital der Städtischen Wohnungsbau Göttingen GmbH verbleibt bei der Sparkasse Göttingen.
Der Verkaufspreis wird der städtischen Beteiligungsgesellschaft verzinslich gestundet (gemäß § 4 des Abtretungs- und Kaufvertrages). Der wirtschaftliche und dingliche Übergang der Beteiligung ist noch für das Kalenderjahr 2012 beabsichtigt, um die positiven finanziellen Effekte ab 2013 zu erzielen. Der Entwurf eines Kaufvertrages wird als Anlage 2 beigefügt.
Schon nach dem ersten Abschnitt der Reorganisation wird es dauerhaft möglich sein, die bisher als Gewinnausschüttungen von der Städtische Wohnungsbau Göttingen GmbH durch die Stadt Göttingen vereinnahmten Beträge ohne steuerliche Belastung durch die Städtische Wohnungsbau GmbH indirekt an die Stadt Göttingen zu überführen. Nach Einrichtung der steuerlichen Organschaft zwischen der Städtische Wohnungsbau GmbH und Beteiligungsholding sind Gewinnabführungen von der Städtische Wohnungsbau GmbH nicht mehr der Besteuerung zu unterwerfen, was es der Beteiligungsholding ermöglicht, die von der Städtische Wohnungsbau GmbH vereinnahmten Beträge ohne steuerliche Belastung als Zinszahlung für das gestundete Darlehn an die Stadt Göttingen zu überführen. In 2013 soll dann eine steuerliche Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Städtische Wohnungsbau GmbH errichtet werden. Zur weitergehenden Visualisierung des ersten Schrittes des Reorganisationsprozesses ist eine schematische Darstellung als Anlage 3 beigefügt.
Zu 4. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters angesiedelt. Sie wird auf die Leitung des Referates, Frau Claudia Leuner-Haverich, übertragen.
Zu 5. Auf die Bildung eines Aufsichtsrates für die Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH kann bei kleinen Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB verzichtet werden. Danach ist dessen Einrichtung fakultativ, wenn der Aufsichtsrat nicht zwangsläufig erforderlich ist. Das Reorganisationskonzept sieht vor, dass das operative Geschäft bei den restrukturierten Gesellschaften verbleibt. Bei der Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH beschränkt sich der Gesellschaftszweck auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, hat also nur beteiligungsverwaltenden Charakter. Dazu bedarf es keines Aufsichtsrates, die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung und Steuerung der Geschäftsführung kann die Gesellschafterversammlung vornehmen. Für die aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere die Wahrnehmung der städtischen Interessen wird aufgrund satzungsmäßiger Bestimmungen in der Holding weiterhin die Stadt Göttingen zuständig sein. Ebenso wird abgesichert werden, dass sämtliche gesellschaftsrechtlichen Funktionen bei den städtischen Gesellschaften weiterhin von der Stadt wahrgenommen werden können. Ein separater Aufsichtsrat der Beteiligungsholding ist bei Gründung der Gesellschaft und Beteiligung an zunächst nur einer Gesellschaft nicht vorgesehen, da alle relevanten Entscheidungsprozesse mit der Stadt in den Aufsichtsräten der einzelnen Gesellschaften abgestimmt werden sollen. Bei Erweiterung des Beteiligungsportfolios der Holdinggesellschaft durch Einbeziehung weiterer Gesellschaften ist die Frage der Bildung eines Aufsichtsrates neu zu entscheiden. Der Gesellschaftsvertrag wäre dann entsprechend zu modifizieren.
Zu 6. Der Oberbürgermeister ist zu ermächtigten, alle notwendigen Erklärungen zur Umsetzung des Reorganisationsprozesses abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Finanzielle Auswirkungen:
- Stammkapitaleinlage von 25.000 € - Kosten der notariellen Beurkundung von ca. 500 € - Jährliche Ertragsverbesserung für den Haushalt von mindestens 200.000 €
Anlagen:
1. Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft Stadt Göttingen GmbH 2. Kaufvertrag über die 85 %- Beteiligung an der Städtischen Wohnungsbau Göttingen GmbH 3. Schematische Darstellung der Reorganisationsmaßnahme 4. Antrag zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (Entwurf) 5. Zeitplanung nach Sitzung Finanzausschuss
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