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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2009 der selbständigen Stiftung „Göttinger milde Stiftung“.
2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis i.H.v. 232.342,12 € wird wie folgt verwendet: - Zuführung zur Kapitalerhaltungsrücklage 107.500 €
- Zuführung zur Sonstigen Rücklage 124.842,12 € davon: 50.000,00 € für die Bauunterhaltung stiftungseigener Gebäude und 74.842,12 € zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß § 3 der Stiftungssatzung
Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis i.H. v. 85.437,96 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 129 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. mit § 131 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Entlastung erteilt.
Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG muss zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres in Anlehnung an § 131 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 130 Abs.4 Satz 2 NKomVG für die selbständigen Stiftungen ein Jahresabschluss aufgestellt werden. Nach den Vorschriften der §§ 128 ff NKomVG i. V. mit §§ 48 ff. GemHKVO wurde die Jahresrechnung 2009 erstellt. Die Anlagen zur Jahresrechnung, insbesondere der Anhang und der Rechenschaftsbericht, sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2009 wurde gemäß § 129 Abs.1 NKomVG am 08.11.2012 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. mit § 24 GemHKVO beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des etwaigen Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrages. Die Jahresüberschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses werden den entsprechenden Rücklagen zugeführt.
Anlagen:
- Jahresabschluss 2009 mit Rechenschaftsbericht - Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes - Stellungnahme des Oberbürgermeisters
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