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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2009 der Stadt Göttingen (Kernverwaltung) incl. der Jahresabschlüsse der unselbständigen Stiftungen.
2. Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2009 i.H. v. – 29.679.601,83 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 26.254,86 € (Auguste-Ahlborn-Stiftung 21.979,72 € Überschuss und Göttinger Kulturstiftung 4.275,14 € Überschuss). Der Jahresfehlbetrag der Stadt Göttingen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 29.705.856,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen im ordentlichen Ergebnis wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis 2009 i.H. v. - 341.239,28 € beinhaltet einen Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen in Höhe von insgesamt 48.223,70 € (Auguste-Ahlborn-Stiftung -83,30 € und Göttinger Kulturstiftung 48.307,00 €). Der Jahresfehlbetrag der Stadt Göttingen im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von - 389.462,98 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresüberschuss der unselbständigen Stiftungen im außerordentlichen Ergebnis wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
4. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Entlastung erteilt.
Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt Göttingen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Nach Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) ist dies nun die zweite geprüfte Jahresrechnung, die wie in den meisten anderen Städten auch erst mit erheblicher Verspätung vorgelegt wird. Die Folgeabschlüsse sollen – wie in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr erörtert – zeitnäher vorgelegt werden, bis voraussichtlich im Haushaltsjahr 2015 den gesetzlichen Anforderungen voll entsprochen werden kann.
Nach den Vorschriften der §§ 128 ff. NKomVG i.V. mit § 48 ff. Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) wurde die Jahresrechnung 2009 erstellt. Die Anlagen zur Jahresrechnung, insbesondere der Anhang und der Rechenschaftsbericht, sind dieser Vorlage beigefügt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2009 wurde gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG am 08.11.2012 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Die Prüfungsfeststellungen konnten im Allgemeinen im Nachhinein ausgeräumt werden und sind Gegenstand künftiger Beachtung.
Gemäß § 129 Abs.1 NKomVG stellt der Oberbürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt ihn zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und einer eigenen Stellungnahme im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung von Jahresfehlbeträgen oder Jahresüberschüssen. Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages, sowohl für das ordentliche als auch für das außerordentliche Ergebnis, soll durch Vortrag auf neue Rechnung erfolgen. Für die Stadt Göttingen ergibt sich aus der Zusammenfassung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses ein Vortrag auf „Fehlbeträge aus Vorjahren“ in Höhe von -30.020.841,11 € ( vor Zuführung zur Rücklage).
Für die unselbständige Stiftung „Auguste-Ahlborn-Stiftung“ ergibt sich ein Jahresüberschuss (einschl. Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen) in Höhe von 21.846,45 €. Die unselbständige „Göttinger Kulturstiftung“ erwirtschaftete einen Jahresüberschuss in Höhe von 52.582,14 €. In Höhe der kumulierten Jahresüberschüsse für beide Stiftungen (74.428,59 €) verändert sich die Höhe der zweckgebundenen Rücklage auf 1.276.963,85 €.
Anlagen:
- Jahresabschluss 2009 mit Rechenschaftsbericht - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes - Stellungnahme des Oberbürgermeisters
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