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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die vereinfachte Änderung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.
2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 239 „Südlich Sternwarte“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
3. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 239 „Südliche Sternwarte“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit ihrer Begründung beschlossen.
4. Geltungsbereich: Die östliche Grenze bildet der Friedländer Weg, im Süden wird der Planbereich durch die Straße „Am Steinsgraben“ begrenzt. Die „Geismar Landstraße“ bildet im Westen die Grenze. Die nördliche Grenze verläuft beginnend im Westen südlich des Grundstücksbereichs der ehemaligen Sternwarte und geht in Richtung Osten weiter bis zum Friedländer Weg.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
Begründung:
Mit dem künftigen Bebauungsplan soll eine wirtschaftlich tragfähige und die Belange der Denkmalpflege berücksichtigende Nachnutzung des zentral im Plangebiet liegenden Grundstücks gesichert werden. Sowohl das vorhandene Wohngebäude (Villa Pauli) als auch der private Gartenbereich sind als Bau- bzw. Gartendenkmal geschützt.
Da die künftige Entwicklung auch mit einer baulichen Verdichtung von Grundstücksteilen einhergehen soll, ist es auch notwendig, die im unmittelbaren Umfeld liegenden Bereiche mit in das Verfahren einzubeziehen.
Neben der geplanten baulichen Erweiterung der unter Denkmalschutz stehenden Villa soll auf dem derzeitigen Grundstück Geismar Landstraße Nr. 21 eine Bebauung mit zwei Baukörpern bis zu einer Tiefe von 90 m erfolgen. Dadurch ist der innere zentrale Bereich der angrenzenden Grundstücke berührt.
Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) dient dem Ziel, die Wohnnutzung langfristig zu erhalten. Dies entspricht auch der Darstellung des Planbereiches im Flächennutzungsplan.
Davon abweichend werden die Grundstücke an der Geismar Landstraße als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Die vorhandenen gewerblichen / freiberuflichen Nutzungen sollen hier erhalten werden und Möglichkeiten einer Weiterentwicklung bekommen. Für diesen Bereich wird der Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen mit der 50. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren geändert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss am 21.02.2011 gefasst und am 25.02.2011 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht. Die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 28.02.2011 bis 16.03.2011. Eine Bürgeranhörung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) fand am 16.03.2011 statt. Zu dieser Anhörung waren ein planender Architekt und ein Anwohner des Plangebietes erschienen. Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Plans wurde im Amtsblatt der Stadt Göttingen vom 30.0.7.2012 veröffentlicht. Die Auslegung erfolgte in Zeit vom 07.08.2012 bis 007.09.2012. Parallel hierzu wurden Behörden und Verbände mit Schreiben vom 01.08.2012 beteiligt. Sie hatten bis zum 07.09.2012 die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens stellte sich heraus, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für die Tiefgarage auf dem Grundstück Geismar Landstraße Nr. 21 unter Berücksichtigung der notwendigen Stellplätze als zu klein anzusehen war. Dies wurde nach Auslegung entsprechend überarbeitet. Da die Grundzüge der Gesamtplanung nicht berührt waren, wurde eine vereinfachte Änderung durchgeführt und die hiervon betroffene Nachbarschaft gem. § 4a Abs. 3 BauGB direkt angeschrieben. Zu dieser Änderung wurde von den betroffenen Nachbarn keine Stellungnahme eingereicht.
Im Verfahren wurden Anregungen und Bedenken von Verbänden und Nachbarn vorgebracht, über die eine Abwägung getroffen werden muss. Dazu wird in der Anlage ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.
Mit dem vorliegenden Satzungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen. Mit seiner Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für das Planverfahren und die in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten wurden dem Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen. Somit ergeben sich für die Stadt Göttingen keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
? Abwägung ? Planzeichnung ? Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung
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