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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1. Die zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der Anlage beschieden. 2. Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen „Südlich Sternwarte“ wird mit ihrer Begründung festgestellt. 3. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich liegt südöstlich der historischen Innenstadt. Er wird im Süden durch die Straße „Am Steinsgraben“, im Westen durch die Geismar Landstraße und im Norden durch die ehemalige Sternwarte begrenzt. Im Osten an entlang der östlichen Grenze der Grundstücke an der Geismar Landstraße in einer Tiefe von 30 bis 40 Metern.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:5000.
Begründung:
Die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereiche an der Geismar Landstraße sind sowohl hinsichtlich der Bestandsnutzungen als auch der Funktion als Haupterschließungsstraße nicht nur ausschließlich dem Wohnen zuzuordnen.
Um Planungssicherheit für die vorhandenen, nicht dem Wohnen dienenden Nutzungen zu geben und eine gesicherte Beurteilungsgrundlage für Vorhaben sowie die Voraussetzung für eine Entwicklung des Bebauungsplans zu erhalten, muss die Flächendarstellung entsprechend der künftigen Zweckbestimmung eines Mischgebietes im Bebauungsplan in eine gemischte Baufläche geändert werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Sternwarte“ wurde im Verwaltungsausschuss am 21.02.2011 beschlossen und am 25.02.2011 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 28.02.2011 bis 16.03.2011 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden Behörden und Verbände beteiligt. Eine Bürgeranhörung fand am 16.03.2012 im Neuen Rathaus, Göttingen statt. Anregungen aus der Frühzeitigen Beteiligung sind in die Entwurfserarbeitung eingeflossen.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Plans wurde im Amtsblatt der Stadt Göttingen vom 30.07.2012 veröffentlicht, die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.08.2012 bis 07.09.2012. Parallel hierzu wurden Behörden und Verbände mit Schreiben vom 01.08.2012 beteiligt. Sie hatten bis zum 07.09.2012 die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die vorgebrachten Anregungen wurden abgewogen, führten aber zu keiner inhaltlichen Änderung des Plans.
Mit dem vorliegenden Feststellungsbeschluss wird das Verfahren abgeschlossen. Nach Genehmigung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Regierungsvertretung Braunschweig kann die Veröffentlichung der Genehmigung erfolgen. Damit wird diese Änderung wirksam, so dass auch der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Rechtskraft erlangen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages werden die Kosten für das Planverfahren auf den Investor übertragen. Damit ergeben sich für die Stadt Göttingen keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
? Abwägung ? Planzeichnung ? Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung
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