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Beschlussvorschlag:
1. Eine Festsetzung der „südlichen Alternativfläche“ als öffentliche Park- und Grünfläche erfolgt nicht. Weitere Verhandlungen über Erwerb, Tausch oder Übernahme dieser Fläche in das städtische Eigentum werden nicht geführt.
2. Die für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ ermittelten Ausgleichsmaßnahmen werden im Bereich der Entwicklungsflächen südlich des Kiessees vorgenommen.
3. Über die künftige Nutzung der “südlichen Alternativfläche“ wird im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplan im Einvernehmen mit dem Eigentümer entschieden.
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 weiterhin folgende Ergänzung empfohlen:
4. Die im Prüfauftrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 20.09.12 genannten Wegebeziehungen „südlich der Schneweiß-Siedlung“ sowie der „Ausbau vorhandener Trampelpfade“ in Verbindung mit der Wegebeziehung zur Tonkuhle Ascherberg werden hergestellt. Begründung:
Die Ausweisung der „südlichen Alternativfläche“ als Park- und Grünfläche wird im Rahmen der anstehenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan 237 „Landeskrankenhaus Ost“ nicht verfolgt.
So hat der Prüfbericht vom 13.08.2012 des Büros Wette und Gödecke festgestellt, dass diese Fläche auf Grund der hohen bestehenden ökologischen und naturschutzrechtlichen Wertigkeit kein Aufwertungspotential besitzt. Die Herstellung einer Park- und Grünfläche würde hingegen zu einer niedrigeren Wertigkeit als der bestehenden führen, was somit zu einem zusätzlichem Ausgleichserfordernis führen würde.
Des Weiteren stünde die Fläche nur zur Verfügung, wenn dort zwingend der Ausgleich erforderlich wäre. Die räumliche Nähe zwischen Eingriff und Ausgleich wird vom Gesetzgeber nicht (mehr) gefordert, § 200a BauGB stellt eindeutig klar, dass „ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich nicht erforderlich ist“.
Insofern bestehen keine Spielräume für die „südliche Alternativfläche“ als Ausgleichsfläche.
Das vorliegende Ausgleichskonzept auf den Entwicklungsflächen südlich des Kiessees ist im zuständigen Umweltausschuss vorgestellt worden. Die Grundidee dieses Konzeptes, im Rahmen von notwendigen Ausgleichsmaßnahmen einen attraktiven Freiraum zu gestalten, der insbesondere auch Naherholungsfunktion besitzt, ist dort auf positive Resonanz gestoßen. Dieses Konzept soll nunmehr durch die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen für den Neubau des Festen Hauses zu einem Großteil fertig gestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung macht es somit weiterhin Sinn, an diesem Konzept festzuhalten.
Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans 237 „Landeskrankenhaus Ost“ ist deutlich geworden, dass die „südliche Alternativfläche“ auf Grund der Bodenverhältnisse und der Nähe zum Rosdorfer Weg für eine Bebauung wenig geeignet ist. Auch aus therapeutischer Sicht ist die Lage auf Grund des vorliegenden Lärmeintrags sowie des ungünstigen Gebäudezuschnitts nicht geeignet.
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2012 mit dem Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion befasst und dem Rat mehrheitlich bei 10 Stimmen gegen 1 Nein-Stimme empfohlen, die Beschlüsse (1. - 4.) zu fassen. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
- Antrag der Bündnis 90/ Die GRÜNEN für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 08.11.12 - Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion vom 20.09.2012
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