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Beschlussvorschlag:
A. Im Zuge der Umsetzung des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) wird der Spielbetrieb auf folgenden städtischen Spielplätzen eingestellt:
1. Grundstück Wienstraße (Weststadt); Flur 34; Flurstück 501; Größe 1.089 m²
2. Grundstück Chemnitzer Straße (Geismar); Flur 8; Flurstück 91/21; Größe 214 m²
3. Grundstück Godehardstraße (Weststadt); Flur 3; Flurstück 127/1; Größe 2415 m² (vorgesehen ist eine Halbierung der Fläche; Restfläche wird weiterhin zum Spielen angeboten)
4. Bolzplatz Hetjershausen; Flur 6; Flurstück 34; Größe 2043 m²
5. Grundstück Konrad-Adenauer-Straße (Oststadt)/ Flur 8; Flurstück 632; Größe 507 m² (derzeit nicht genutzt)
6. Grundstück Sieberweg; Flur 31; Flurstück 1837; Flur 6; Flurstück 27/002: Gesamtgröße ca. 7.000 m²
7. Grundstück Lönsweg (Oststadt); Flur 28; Flurstück 89/83; Größe 2.300 m²
(Eine tabellarische Auflistung der Spielplätze 1-7, mit den zur Verfügung stehenden Abwägungskriterien, befindet sich in Anlage 1.
B. Folgende Spielplätze werden an Wohnungsbaugesellschaften abgegeben (Spielbetrieb wird weiterhin gewährleistet):
1. Spielplatz Fuldaweg (Südstadt); Flur 31; Flurstück 1838/2 und 1838/4; Größe 4.762 m² Übernahme durch Städtische Wohnungsbau
2. Bolzplatz Wienstraße-Hartplatz (Weststadt); Flur 34; Flurstück 351; Größe 1.353 m² Übernahme durch Städtische Wohnungsbau
3. Spielplatz Otto-Lauffer-Straße (Weende); Flur 7; Flurstück 32/4; Größe 2.828 m² Übernahme durch Volksheimstätte
(Eine tabellarische Auflistung der Spielplätze 1-3 befindet sich in Anlage 2)
C. In den Ortsteilen ist beabsichtigt, folgende Spielplätze aufzugeben (Alternativvorschläge durch die Ortsräte sind möglich):
1. Ortsteil Geismar Spielplatz Adolf-Sievert-Straße
2. Ortsteil Weende Ludwig-Quidde-Weg
3. Ortsteil Nikolausberg In der Rußbreite
4. Ortsteil Groß Ellershausen Tränkeweg
5. Ortsteil Roringen Am Thie Begründung:
Bei der Abwägung hinsichtlich der Schließung von Spielplätzen waren folgende Kriterien / Fragestellungen maßgeblich:
- Die Anzahl der z.Zt. im Umfeld des betreffenden Spielplatzes lebenden Kinder im Alter bis 12 Jahre unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung des Wohnquartiers - Die grds. Spielplatzversorgung im betreffenden Wohnquartier; gibt es in guter fußläufiger Erreichbarkeit angemessene alternative Spielangebote? - Der Zustand des betreffenden Spielplatzes (Kategorisierung von A für sehr gut, B für mittel und C für schlecht); wie gestaltet sich die Aufenthaltsqualität dieses Spielplatzes? Gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die betroffenen Ortsräte u. a. auch bei „Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Schließung von öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft“ vorher anzuhören. Im Rahmen dieses Anhörungsrechts können die unter Punkt C. aufgeführten Ortsräte einen anderen geeigneten Spielplatz in ihrer Ortschaft zur Schließung vorschlagen. Andere, aus Sicht der Verwaltung geeignete Spielplätze, die alternativ für die o.g. Spielplätze benannt werden können, befinden sich in Anlage 3. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Schließung der Spielplätze, bzw. Übergabe der Spielplätze an Wohnungsbaugesellschaften sollen Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 13.000,- € bei der Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens, Sachkonto 4212000, Kostenstelle 5121100, Kostenträger 3661100 sowie 20.000,- € bei sonst. Dienstleistungen Dritter, Sachkonto 4212000, Kostenstelle 5121100, Kostenträger 4291900 eingespart werden. Die bisher ermittelte, voraussichtliche Einsparung beträgt 30.650,-€ Einsparung Unterhaltungskosten verzichtbare Spielplätze Summe : 12.500,- € Einsparung Abgabe an Wohnungsbaugesellschaften Summe : 9.450,- € Einsparung Unterhaltungskosten aus Vorschlägen der Ortsräte Summe : 8.700,- € Gesamtsumme: 30.650,- € Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3.:
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