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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation Straßenreinigung 2013 (Sommerdienst und Winterdienst) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Betriebsausschuss Umweltdienste wurden bereits am 26.06.2012 „Eckpunkte einer neuen Gebührenstruktur für die Straßenreinigung (Sommerreinigung und Winterreinigung)“ vorgestellt sowie am 25.09.2012 zum Sachstand berichtet. Ausgangspunkt für die neue Gebührenstruktur, die zum 01.01.2013 in Kraft treten soll, ist ein Urteil des VG Göttingen vom 17.04.2012.
Danach verletzt eine einheitliche Erhebung einer Gebühr für den Sommer- und Winterdienst den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Äquivalenzgrundsatz des Niedersächsischen kommunalen Abgabengesetztes (NKAG). Insofern ist zwingend ab dem 01.01.2013 sowohl eine Gebühr für die Sommerreinigung zu kalkulieren als auch eine Gebühr für den Winterdienst zu kalkulieren. Hiervon betroffen sind nicht nur die Grundstücke, die bisher schon zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen worden sind, sondern auch die Ortsteile. Bisher wird der Winterdienst in den Ortsteilen mangels einer eigenständigen Gebühr über den allgemeinen Haushalt finanziert. Zukünftig soll der Winterdienst auf Fahrbahnen auch in den Ortsteilen – wie im übrigen Stadtgebiet auch - über Gebühren finanziert werden.
Insofern ist auch die o. a. Satzung anzupassen. Auf die Allrisvorlage-Nr. EB75/208/12 zur Neufassung der Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen wird verwiesen.
Am 05.10.2012 hat für alle Ortsräte eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Die Anhörung und Einbeziehung der einzelnen Ortsräte erfolgte im Oktober 2012 (vgl. Allris-Vorlage-Nrn. EB75/202/12 und EB75/203/12).
Finanzielle Auswirkungen:
? Finanzierung des Winterdienstes auf Fahrbahnen in den Ortsteilen nicht mehr über den allgemeinen Haushalt, sondern über Gebühren durch die Anlieger; dadurch Entlastung des städtischen Haushalts von ca. 135 TEUR pro Jahr. ? Durch die differenzierte Gebührenstruktur für die Sommerreinigung und für den Winterdienst Verschiebungen in der individuellen Gebührenbelastung (einige Anlieger werden künftig mehr, andere weniger zahlen müssen)
Anlagen:
Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2013 Straßenreinigung (Sommerdienst und Winterdienst)
Anlage 3: Präsentation „Neue Gebührenstruktur für die Straßenreinigung ab 01.01.2013 (Sommerreinigung und Winterreinigung)“
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