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Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 06.12.1985 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 11.12.2009 bleibt unverändert.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Grundstücksabwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2013 für die Grundstücksabwasseranlagen führt gegenüber dem Vorjahr zu unveränderten Gebühren.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zur Kalkulation 2013: Grundstücksabwasseranlagen
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