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Beschlussvorschlag:
Bei der Investitionsnummer 5146405004 „Investitionskostenzuschuss Kindergarten Grone e.V.“ wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
97.500 € zugestimmt. Die außerplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Zuwendung des Landes aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung (RIK).
Begründung:
Der Paritätische Kindergarten Grone e.V. hat von 2009 bis 2011 Umbaumaßnahmen in Höhe von 118.000 € zur Schaffung von 15 Krippenplätzen durchgeführt. Seit Beginn der Baumaßnahme wurde von Seiten des Kindergartens die Bausumme durch eine Kreditaufnahme vorfinanziert und belastet seitdem das Budget des Kindergartens mit hohen Zinszahlungen. Der Vorstand des Trägers ist davon ausgegangen, die Zuwendungen aus der Richtlinie (RIK) im Jahr 2011, spätestens aber im Haushaltsjahr 2012 ausgezahlt zu bekommen. Der Stadt Göttingen wurde die maximale Fördersumme in Höhe von 97.500 € bewilligt, die Auszahlung dieser Fördersumme wird allerdings erst im Jahr 2013 erfolgen, da das der Stadt Göttingen für 2012 zustehende Mittelkontingent bereits mit anderen Anträgen belegt bzw. ausgezahlt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßige Auszahlung ist in voller Höhe gedeckt durch die Landeszuwendung für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (RIK).
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