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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 17 EigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von 3.175 T€ an den städtischen Haushalt ist aufgrund des geplanten Jahresgewinns 2013 - im Wirtschaftsjahr 2014 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2013 - möglich.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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