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Beschlussvorschlag:
Die Kanalbenutzungsgebührensatzung vom 10.12.2010 i. d. F. des 1. Nachtrags bleibt unverändert.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasser-beseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2013 für die Schmutz-/Niederschlags- und Grundwasserbeseitigung führt gegenüber dem Vorjahr zu unveränderten Gebühren.
Die Gebühren betragen unverändert für die ? Schmutzwasserbeseitigung 2,34 €/cbm sowie für die ? Niederschlagswasserbeseitigung 0,54 €/qm
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zur Kalkulation 2013
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