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Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Entgeltordnung des Fachdienstes Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation (Anlage) wird beschlossen. Begründung:
Durch die Neufassung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen zum 01.06.2012 sind auch Berechnungsgrundlagen der Entgeltordnung des Fachdienstes Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation betroffen. Durch die Neufassung der Entgeltordnung sollen diese Änderungen berücksichtigt, sowie redaktionelle Änderungen durchgeführt werden.
Die Veränderungen in der Entgeltordnung betreffen im Einzeln:
Die Verwendung von Daten auf mehr als einem Datenverarbeitungsplatz wurde bisher schon ab dem zweiten Datenverarbeitungsplatz mit einem Zuschlag zur Bereitstellungsgebühr belegt. Der Zuschlag für die Verwendung von Daten auf dem zweiten bis fünften Datenverarbeitungsplatz eines Nutzers hat sich jedoch als ungeeignet erwiesen, da Projekte oft zumindest temporär auf zwei Datenverarbeitungsplätzen bearbeitet werden. Ziel der Regelung war jedoch eine mehrfache Nutzung an mehreren Projekten gebührenrechtlich zu erfassen. Dieser Zuschlag wird daher aus allen Positionen ersatzlos gestrichen.
Nr. 1.1 Stadtplan 1:20.000 Durch die veränderte Ausgabeform der Druckauflage sind redaktionelle Änderungen, wie z.B. der Wegfall des eigenständigen Innenstadtplans erforderlich geworden.
Nr. 2.2 digitaler Auszug aus dem digitalen Geländemodell Es hat sich gezeigt, dass viele Datenbezieher wenig mit den komplexen Daten des digitalen Geländemodells anfangen können und gerne die daraus abgeleiteten Höhenlinien als Einzelobjekte beziehen möchten. Hierfür wurde ein neuer Entgelttatbestand als Bruchteil des Gesamtmodells eingeführt.
Nr. 2.4 WMS-Dienst (neu) Für die Nutzung städtischer Geodaten ist ein Geodatenserver verfügbar, über den Daten als sog. Web Mapping Service (WMS) genutzt werden können. In Anlehnung an die Gebührenregelung des Landes wird hierfür ein Einrichtungsentgelt und ein Jahresentgelt erhoben. Die Datennutzung erfolgt dann über die Nutzungsentgelte gesondert.
Nr. 4 Zeitgebühren Die Zeitgebühren wurden mit den Stundensätzen der o.g. Kostenordnung für das Land Niedersachsen angepasst.
Nr. 5.1 Nutzungsentgelt Der Nutzungsentgeltfaktor führte bei analogen Datenabgaben im Falle von Rabattierungen teilweise zu einer deutlichen Unterdeckung. Mit der zusätzlichen Ausweisung eines Faktors für analoge Datenabgaben wird dieser Umstand beseitigt.
Nr. 6-8 Reprographie Die Grundgebühr, welche aus Bruchteilsansätzen der Zeitgebühren abgeleitet ist, wird in Analogie zu den Stundensätzen angehoben. Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Die moderaten Preisanpassungen werden zu kaum merklichen Einnahmezuwächsen führen, die jedoch durch die ebenfalls ansteigenden Gebührensätze des Landes im Ausgabenbereich ausgeglichen werden.
Anlagen:
Änderungssynopse der Entgeltordnung des Fachdienstes Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation
Entgeltordnung des Fachdienstes Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation
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