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Betreff: 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 05.12.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
07.11.2012 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste vertagt (zurückgestellt)   
27.11.2012 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
Rat Entscheidung
14.12.2012 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 05.12.2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen

 

Begründung:

Begründung:

 

Die Gebühren für Restabfallbehälter und Biotonnen erhöhen sich für 2013 gegenüber dem Vorjahr (2012) um ca. 16%.

 

Im Vorjahr (2012) wurden die Gebühren für Biotonnen und Restabfallbehälter um ca. 18% gesenkt. Ursächlich hierfür war die Einstellung einer Überdeckung als Ergebnis einer vom VG Göttingen geforderten Vergleichsrechnung. Der Betrag von insgesamt 2.230 TEUR ist als einmaliger Effekt in voller Höhe in die Kalkulation 2012 eingestellt worden. Ab 2013 steht insoweit keine „Überdeckung“ aus der Vergleichsrechung zur Stützung der Gebühren zur Verfügung.

Die Gebühren für Restabfallbehälter und Biotonnen für 2013 liegen unter denen des Jahres 2011.

 

Auch die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zum Abfallzweckverband für 2013 (von 130,00 EUR/Tonne auf 229,00 EUR/Tonne) ist darauf zurückzuführen, dass für 2013 keine „Überdeckung“ aus der Vergleichsrechung zur Stützung der Gebühren herangezogen werden kann. Für 2011 betrug die Gebühr 228,00 EUR/Tonne.

 

Die Gebührenbedarfsrechnung führt zu unveränderten Gebühren für die Entsorgung von Abfällen auf den Deponien Breitenberg und Dransfeld (Deponieklasse 1) sowie für die Abfuhr von Containern (Containerabfuhrgebühr) und für Anlieferungen zur BVA Königsbühl.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anpassung der Gebührensätze für Restabfallbehälter und Biotonnen sowie für die Anlieferungen von Abfällen zum Abfallzweckverband.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:              4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung

 

Anlage 2:              Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage-1: 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung (235 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage-2: Erläuterungen zu Kalkulation Abfallgebühren (782 KB)      
 
 

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