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Beschlussvorschlag:
Der 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 05.12.2008 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen
Begründung:
Die Gebühren für Restabfallbehälter und Biotonnen erhöhen sich für 2013 gegenüber dem Vorjahr (2012) um ca. 16%.
Im Vorjahr (2012) wurden die Gebühren für Biotonnen und Restabfallbehälter um ca. 18% gesenkt. Ursächlich hierfür war die Einstellung einer Überdeckung als Ergebnis einer vom VG Göttingen geforderten Vergleichsrechnung. Der Betrag von insgesamt 2.230 TEUR ist als einmaliger Effekt in voller Höhe in die Kalkulation 2012 eingestellt worden. Ab 2013 steht insoweit keine „Überdeckung“ aus der Vergleichsrechung zur Stützung der Gebühren zur Verfügung. Die Gebühren für Restabfallbehälter und Biotonnen für 2013 liegen unter denen des Jahres 2011.
Auch die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zum Abfallzweckverband für 2013 (von 130,00 EUR/Tonne auf 229,00 EUR/Tonne) ist darauf zurückzuführen, dass für 2013 keine „Überdeckung“ aus der Vergleichsrechung zur Stützung der Gebühren herangezogen werden kann. Für 2011 betrug die Gebühr 228,00 EUR/Tonne.
Die Gebührenbedarfsrechnung führt zu unveränderten Gebühren für die Entsorgung von Abfällen auf den Deponien Breitenberg und Dransfeld (Deponieklasse 1) sowie für die Abfuhr von Containern (Containerabfuhrgebühr) und für Anlieferungen zur BVA Königsbühl.
Finanzielle Auswirkungen:
Anpassung der Gebührensätze für Restabfallbehälter und Biotonnen sowie für die Anlieferungen von Abfällen zum Abfallzweckverband.
Anlagen:
Anlage 1: 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung
Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2013 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl)
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