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Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) wird zugestimmt. Der Entwurf zum o. g. Bebauungsplan mit seiner Begründung sowie der Entwurf der ÖBV werden öffentlich ausgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan mit ÖBV die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Ziele und Zwecke der Planung: § Festsetzung eines Sondergebiets Klinikgebiet gem. § 11 BauNVO § Planungsrechtliche Sicherung des Ersatz- und Erweiterungsbaus der forensischen Psychiatrie („Festes Haus“) des LKH Moringen § Planungsrechtliche Sicherung von privaten Verkehrsflächen für die Erschließung § Planungsrechtliche Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen für den Kreuzungsausbau als Anschluss an die Landesstraße
4. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird im Norden durch das Gelände des Asklepios Fachklinikums Göttingen (ehem. LKH Göttingen), im Osten durch den Rosdorfer Weg (Landesstraße 573), im Süden und Westen durch das Gelände der Landesjustizeinrichtungen (Jugendvollzug und Jugendarrest) sowie der verbliebenen Außenstelle des LKH Moringen, dem derzeitigen alten „Festen Haus“, begrenzt. Maßgeblich ist die Planzeichnung im Maßstab 1:1000 Begründung:
Anlass Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS), vertreten durch die in Göttingen auf dem Leineberg ansässige Außenstelle des Landeskrankenhauses Moringen, will durch einen Neubau der forensischen Psychiatrie, dem „Festen Haus“, den bestehenden Altbau ersetzen und gleichzeitig die Anzahl der Plätze erhöhen.
Der Bereich des Leinebergs ist bereits seit über 140 Jahren durch Krankenhauseinrichtungen geprägt und beherbergt heute im Wesentlichen Justiz- und Klinikeinrichtungen mit den entsprechenden Ergänzungseinrichtungen wie beispielsweise Freizeit- und Versorgungseinrichtungen.
Planungsrechtliche Situation Der Neubau soll in einem Bereich errichtet werden, der zurzeit planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben i.S. § 35 (1) BauGB handelt und auch nicht als sonstiges Vorhaben i.S. § 35 (2) BauGB zugelassen werden kann, muss für die Zulässigkeit entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden.
Der notwendige Bebauungsplan soll ein Sondergebiet Klinikgebiet gem. § 11 BauNVO und eine private Grünfläche festsetzen. Darüber hinaus werden vorhandene Erschließungsstraßen als private Verkehrsflächen festgesetzt und.
Im Flächennutzungsplan 1975 der Stadt Göttingen ist der gesamte Bereich südöstlich der Wohnbebauung Leineberg entsprechend der bisherigen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich. Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen Nr. 237 „Landeskrankenhaus Ost“ wird damit Rechnung getragen.
Die Erschließung soll künftig, wie bisher auch, über die Landesstraße 573 (Rosdorfer Weg) erfolgen. Eine Optimierung der Verkehrsflächen im Bereich der vorhandenen Zu- und Abfahrt zur Landesstraße soll die Verkehrssicherheit wahren. Die auf dem Leineberg ansässigen Kliniken und Vollzugsanstalten werden dadurch am geringsten beeinträchtigt.
Auf Grund des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft soll der notwendige Ausgleich nicht ausschließlich im Bebauungsplangebiet erfolgen. Ein Teil des Ausgleichs wird einer externen Ausgleichsfläche im Bereich südlich des Kiessees zugeordnet.
Klinische Konzeption Das Niedersächsische Landeskrankenhaus (NLKH) Moringen ist die zentrale Einrichtung für den Maßregelvollzug in Niedersachsen. Hier werden rund 400 strafrechtlich eingewiesene Patientinnen und Patienten mit allen in der Psychiatrie bekannten Diagnosen behandelt. Das NLKH Moringen verfügt über zwei Außenstellen in Göttingen bzw. Hannover sowie eine Krankenpflegeschule und eine forensisch-psychiatrische Institutsambulanz. Die Hochsicherheitsbereiche des NLKH Moringen werden zur Krisenintervention auch durch die sieben forensischen Abteilungen anderer Krankenhausträger genutzt.
Das Feste Haus in Göttingen wurde 1904 als Provinzial-Verwahrungshaus in Betrieb genommen und hatte von Beginn an die Aufgabe, schwer psychisch Kranke zu sichern und zu bessern. Neben dem NLKH Moringen stellte es seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts den Hochsicherheitsbereich des Maßregelvollzuges in Niedersachsen dar. Im Rahmen der von der Landesregierung 2005 beschlossenen und 2006 umgesetzten Privatisierung der Landeskrankenhäuser wurde das Feste Haus aus der Struktur des ehemaligen Landeskrankenhauses Göttingen, jetzt Asklepios Fachklinikum AFK, ausgegliedert und dem NLKH Moringen zugeordnet.
Im Festen Haus werden 32 hoch zu sichernde männliche Patienten auf zwei Stationen behandelt, wobei die bauliche Binnendifferenzierung es zulässt, Patienten je nach therapeutischem Fortschritt innerhalb des Hauses und des gesicherten Außengeländes entsprechend den im Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz geforderten Aufgaben zu lockern und zu erproben. Die Möglichkeiten in dem über hundert Jahre alten Gebäude sind jedoch erheblich eingeschränkt, sowohl aus sicherheitstechnischen Gründen als auch unter dem Aspekt, therapeutische Angebote weiter zu differenzieren oder den Standards des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Mit dem Ersatzneubau für das Feste Haus besteht somit die Aussicht auf Errichtung einer bedarfsgerechten forensischen Psychiatrie, die therapeutischen Ansprüchen und modernen Sicherheitsaspekten genügt. Hierzu gehören insbesondere kleinere therapeutische Einheiten in Form von Wohngemeinschaften statt der bisherigen Stationen, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten der schwer gestörten Menschen entsprechen und die Sicherheit gewährleisten. Der Ausbau des gesamten Behandlungsangebotes in Form von Einzel- und Gruppentherapie, Ergo- und Arbeitstherapie, pädagogischer Förderung, Logopädie, Physiotherapie, sportlicher Betätigung, Freizeitgestaltung, Auf- und Ausbau oder auch Erhalt sozialer Kontakte, etwa durch Schaffung sozialer Begegnungsräume wie einer Cafeteria, einem Andachtsraum oder der Gestaltung des Freigeländes, stellt zentrale Elemente einer forensische Psychiatrie dar, die aufgrund der augenblicklichen räumlichen Situation nicht zu verwirklichen sind. Zudem ist Sozio- und Milieutherapie auf eine ansprechende, menschliche Architektur angewiesen, in der man Patienten effizient behandeln kann.
Unter wirtschaftlichen Aspekten ist ein verstärktes therapeutisches Angebot jedoch nur bei einer ausreichenden Patientenzahl möglich. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Bettenzahl erforderlich, ohne dass hiervon die Sicherheit beeinträchtigt wird. Dies wird aufgrund des im NLKH Moringen langjährig erprobten Sicherheitskonzeptes gewährleistet, welches sowohl auf baulicher, struktureller wie auch personeller Ebene bei der Errichtung des Ersatzneubaus für das alte Feste Haus umgesetzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
§ Bebauungsplan (Entwurf) § Textliche Festsetzungen und ÖBV (Entwurf) § Begründung (Entwurf) § Lageplan – Neubau Festes Haus Göttingen (M 1:2000) § Faunistische Untersuchung, Bestandserfassung und Bewertung der Vögel, Fledermäuse und des Hamsters, 15.09.2010, (Umweltplanung Lichtenborn) 1) § Schalltechnisches Gutachten (Allgemeine Beurteilung), 08.07.2011, (Akustikbüro Göttingen) 1)
1) Die Gutachten sind im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und/oder können beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden
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