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Beschlussvorschlag:
Dem beschriebenen Verfahrensvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Begründung:
Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Kreisverwaltung Göttingen und den betroffenen Einrichtungen: Volkshochschule Göttingen e.V., Beschäftigungsförderung Göttingen KAöR sowie der Kreisvolkshochschule des Landkreises Göttingen, den gutachterlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsbedarf zu einem Fusionsprozess und die damit verbundenen Fragestellungen abstimmen und entsprechende Angebote einholen. Die Landkreise Osterode am Harz und Northeim werden befragt, ob ihre Kreisvolkshochschulen in diese gutachterliche Prüfung mit aufgenommen werden sollen. Finanzielle Auswirkungen:
Für das/die Gutachten werden Kosten in derzeit nicht zu beziffernder Höhe entstehen. Die Kosten der Gutachten werden zwischen den beteiligten Partnern: VHS Göttingen e. V., der Beschäftigungsförderung Göttingen KAöR sowie dem Landkreis Göttingen und ggf. den weiteren Landkreisen aufgeteilt.
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