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Beschlussvorschlag:
Der Vereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen über die Verteilung der Kosten des Versicherungsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen wird zugestimmt.
Begründung:
Bis zum 31.12.2005 wurde die Kostenbeteiligung des Landkreises Göttingen am gemeinsamen Versicherungsamt über den Rückfluss der Kreisumlage dargestellt. Mit der neuen Finanzvereinbarung zum 01.01.2010 blieb die Kostenbeteiligung am Versicherungsamt des Landkreises unberücksichtigt. Mit der beigefügten Vereinbarung wird in Abstimmung mit dem Landkreis die Kostenbeteiligung des Landkreises vertraglich geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
- Vereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen über die Verteilung der Kosten des Versicherungsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen
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