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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Göttingen tritt der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG mit Sitz in Köln bei.
Begründung:
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG beschließt der Rat über die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts.
Die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV eG) wurde auf Initiative des Deutschen Städtetags am 20. Januar 2011 als Genossenschaft gegründet. Gründungsmitglieder der Genossenschaft sind die Städte Hannover, Nürnberg, Solingen, Neuss und Heilbronn. Nach der Gründung beigetreten sind bisher die Städte Karlsruhe, Hagen, Stuttgart, Rietberg und Köln. Ein wesentliches Ziel der EKV ist es, den Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen für die Mitgliedsverwaltungen zu bündeln und dadurch günstige Einkaufskonditionen zu erzielen. Dabei sollen bestehende regionale Lieferantenstrukturen im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten erhalten bleiben. Die Beteiligung an einzelnen Ausschreibungen bleibt für die Genossenschaftsmitglieder freiwillig.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine einmalige Aufwendung von 500 € für den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Genossenschaft. Laufende Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Anlage:
Satzung der EKV eG
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