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Beschlussempfehlung:
Dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Einer Beschlussfassung durch den Rat bedarf es nicht.
Stellungnahme der Verwaltung: Sämtliche Veränderungen des Landschaftsschutzgebietes werden grundsätzlich im Zusammenhang mit dem neu aufzustellenden Flächennutzungsplan sowie dem Landschaftsplan detailliert untersucht und im Hinblick auf mögliche Zielkonflikte mit der Siedlungsentwicklung oder anderen Nutzungen bewertet werden.
Im Rahmen der Erarbeitung eines Landschaftsplans werden in einem Partizipationsprozess unter Einbeziehung auch externer Fachleute, sowie Umweltverbänden und Interessensgruppen aus der Land- und Forstwirtschaft auf der Grundlage des Leitbilds 2020 Details wie beispielsweise der Untersuchungsumfang, Schwerpunktbereiche, Zielvorstellungen definiert. Landschaftlich-ökologische Konfliktbereiche werden im Gesamtzusammenhang anschließend bewertet. Eine Arbeitsgruppe zum Thema „Landschaft und Umwelt“ wird diesen Prozess begleiten.
Derzeitige Planungen machen deutlich, dass es in der Abwägung mit gesamtstädtischen Siedlungs- und Gewerbeentwicklungen außer der Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet, durchaus auch Flächen geben wird, die aufgrund ihrer Wertigkeiten als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Eine Bilanz über Flächenzu- und -abgänge findet anschließend im Rahmen der strategischen Umweltprüfung statt. Die Gebietsvorschläge des Antragstellers werden zunächst zur Kenntnis genommen. Sie werden in der ersten Hälfte des nächsten Jahres im Rahmen des hier kurz skizzierten Prozesses näher untersucht. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
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